Nationalsozialismus

Aus Geschichte der Behinderung
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Überblick: Relevante Prozesse, Strukturen, Daten

Autorinnen: Claudia Wetzel, Nora Jost, Andrea Oettl, Markus Brück

Vorläufer

  • 24. 11.1859: Erscheinung von Darwins "Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtauswahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein"
  • 1868 Der dt. Zoologe Ernst Haeckel "Natürliche Schöpfungsgeschichte" überträgt Kampf ums Dasein auf Völkergeschichte, nimmt künstliche Auslese mit auf
  • 1895 veröffentlicht der englische Physiologe Haycraft "Natürliche Auslese und Rassenverbesserung"
  • 1904 Alfred Ploetz gründet "Gesellschaft zur Rassenhygiene"
    • Armut dient zur ökonomischen Ausjäte
    • Kranken- und Arbeitslosenversicherung sind abzulehnen, da sie Kampf ums Dasein beeinträchtigen
    • bis zum Krieg kleine extreme Gruppen

Nach dem 1. Weltkrieg

  • 1920: Veröffentlichung "Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens" von Binding und Hoche
    • Diskussion wird ausgedehnt
    • Teilweise gibt es zum Bsp. Sterilisationen, jedoch noch aber ohne gesetzliche Grundlage
  • 1929: Auf dem Reichsparteitag der NSDAP verkündet Hitler, dass die Pflege von Kranken und Schwachen den natürlichen Ausleseprozess unterbindet.

Nationalsozialismus

  • am 30. 01. 1933 wird Hitler Reichskanzler
    • Göring spricht schon im März 1933 vom Kampf gegen den Schmutz
  • 14. Juli 1933 "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
    • Sterilisationsgesetz gilt für:
      • angeborener Schwachsinn
      • Schizophrene
      • Manisch-depressive
      • Epileptiker
      • Chorea Huntington
      • Erbliche Blind- und Taubheit
      • Schwere erbliche körperliche Mißbildungen
    • Die Reaktion der Krüppelfürsorge-Einrichtungen war der Versuch, die NS-Regierung vom wirtschaftlichen Nutzen der Körperbehinderten zu überzeugen (die Gegenüberstellen der aufzubringenden Sozialausgaben und der Einnahmen der sonst brachliegenden Arbeitsleistung ergab einen finanziellen Gewinn) → gleichzeitig fand eine Verschärfung der Situation der "siechen Krüppel" im Vergleich zu produktiven Körperbehinderten statt
    • Über Sterilisation entschied das Erbgesundheitsgericht (Amtsrichter, Beamter. Arzt) oder die betroffene Person selbst. Im Juni 1935: "Erweiterung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (erzwungene Abtreibung). Einspruch gegen eine Entscheidung war zwar rechtlich möglich, fand jedoch praktisch keine Anwendung.
  • Am 01. 09. 1939 gibt Hitler den Euthanasiebefehl "unheilbar Kranken" den "Gnadentod" zu gewähren → Umsetzung vorhandener sozialdarwinistischer und rassenhygienischer Vorstellungen in die Praxis
  • Tötung lebensunwerten Lebens
    • ("lebensunwert": v.a. Geisteskranke, ansonsten Körperbehinderte, Epileptiker, Blinde, Gehörlose, Alkoholiker und politische Gegner)
  • Verfahren zur Erfassung "unwerten Lebens":
    • Meldepflicht für alle geisteskranke und missgebildete Insassen von Anstalten und Pflegeheimen
    • Gutachten werden erstellt
    • Gremium von Obergutachtern entscheidet über Verlegung in eine Tötungsanstalt
    • Ärzte, insbesondere Psychiater, fahren Ermordungen eigenverantwortlich durch und tragen folgende Aktionen mit:

Kindereuthanasie

  • Gutachten über behinderte Kinder erlauben es, sie von den Pflegeheimen in so genannte "Kinderfachabteilungen" zu überweisen. Dort werden sie mit Morphinpräparaten, Medikamenten und durch Verhungern lassen getötet (diese Methoden tarnten Todesursache besser als Vergasung)
  • bis Kriegsende ca. 5000 Ermordungen

Aktion "T4"

  • Behinderte, v.a. Geisteskranke aus den Anstalten werden in Vernichtungsanstalten gebracht und dort in Gaskammern ermordet
  • Tötungsanstalten:
    • Schloss Grafeneck: vorher Krüppelheim, wird als "Seuchenlazarett" getarnt
    • Ärzte, die Ermordungen durchführten, waren politisch zuverlässige Leute, meist jung und unerfahren
    • Ermordete werden verbrannt, damit man Todesursache nicht erkennen kann, Urne mit Asche wird an Verwandte geschickt mit ausgedachter Todesursache als Erklärung
    • mit allen Mitteln wird versucht, Ermordungen geheim zu halten (teilw. Drohung mit Todesstrafe, wenn "Gerücht" über Ermordungen weitererzählt würde)
    • trotzdem entsteht bei Angehörigen Zweifel, da sich Urnenmitteilungen häufen
  • 1940 werden Anstaltsmorde offiziell bekannt
  • Widerstand seitens der katholischen Kirche, Druck der Öffentlichkeit sehr stark, Proteste. Einstellung der T4-Aktion durch Hitler. Bis dahin 80-100000 Ermordungen.
  • Nach offizieller Einstellung wird Euthanasie als "wilde Euthanasie" weitergeführt
  • Lazarette für Kriegsverwundete werden gebraucht, psychisch Kranke müssen aus Anstalten weichen, damit Plätze frei werden
  • Psychiater werden vom Regime aufgefordert, in eigener Initiative weiter Euthanasie zu betreiben
  • In Heimen und Anstalten wurden Patienten getötet mit Giftinjektionen, schädlichen Medikamenten und durch Nahrungsentzug

Aktion 14f13

  • 14f13 Codename für Ermordungen "Geisteskranker" in Konzentrationslagern
  • das T4-Personal war beauftragt, das KZ von "überzähligen" Insassen zu befreien
  • Untersuchungen durch Ärzte finden nicht mehr statt, es werden keine Gutachten mehr erstellt, die Lagerinsassen müssen lediglich einen Fragebogen ausfüllen (offiziell für Verlegung in ein Erholungsheim)
  • neben der Vernichtung von Geisteskranken und politisch Gefangenen werden an ihnen auch medizinische Experimente von den Ärzten durchgeführt
  • bis Kriegsende: 20000 Ermordungen


Alle Ermordungen im Rahmen des Euthanasieprogramms geschahen ohne jede gesetzliche Grundlage: Radikalität der Durchführung Die anfänglichen Kriegserfolge bestätigen rassenhygienische Wege. Mit dem Euthanasieprogramm wurden Massenvernichtungsmechanismen für Juden erprobt (bei der "Endlösung der Judenfrage" wird auf bewährte Kräfte von T4 zurückgegriffen)

Das Sonderschulsystem im Nationalsozialismus

Schulsystem und NS: Eine allgemeine Betrachtung

Totalitärer Anspruch

  • Während seit der Aufklärung als Ziel von Erziehung und Bildung die Mündigkeit gilt, stand im NS die Pädagogik unter dem Ziel der Formierung einer einheitlichen Volksgemeinschaft
  • Wie die Forschung zu jugendlichem Widerstand bzw. zur Sozialisation von Jugendlichen im NS zeigt, konnte dieser Anspruch des NS jedoch keineswegs durchgesetzt werden. Es ist hier von einer Gleichzeitigkeit totalitärem Anspruchs und ambivalenter Umsetzung zu sprechen (vgl. Tenorth 1993).
  • Ihre schulpolitische Ausprägung erfahren diese Ansprüche des NS-Staates in der Bildung eines RMinWEV (1934). Die vorher traditionellen Träger von Bildungseinrichtungen bzw. die Länderhoheit über das Bildungswesen wurde damit versucht zu brechen. Das RMinWEV (Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung) sollte den administrativen Zugriff auf diese Einrichtungen sichern.
  • Dieser Zugriff drückt sich auch aus in dem bereits am 7.4.1933 erlassenen Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, durch das ideologisch und politisch missliebige Beamte aus dem Staatsdienst entlassen werden konnten.

Völkische Ideale

  • Der Entsubjektivierung des Lebens des Einzelnen steht gegenüber eine ideologische Fixierung auf die Gemeinschaft, in diesem Fall die Gemeinschaft des Volkes
  • Diese Ideologie ist dabei nicht eine Erfindung des NS sondern hat ihre Wurzeln im darwinistischen und sozialdarwinistischen Denken. Höck beschreibt den Sozialdarwinismus als ein Ideenkonglomerat, dass v.a. durch die Übertragung des Selektionsprinzips (Kampf ums Dasein, Recht des Stärkeren) auf das soziale und politische Geschehen gekennzeichnet ist.
  • Sozialdarwinisten wie Günther, Goldscheid und Woltmann prägen dann seit der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert den Gedanken, dass für die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hauptsächlich dessen erbbiologische Ausstattung verantwortlich ist.
  • Konkretisierung fanden diese Ideen dann in der Eugenik. Positiv gedacht als "Aufartung" durch Förderung deutschrassiger Ehen, negativ gedacht als Ausmerze durch Sterilisation, Asylierung und Euthanasie
  • NS erfindet diese Ideen nicht neu, sondern macht sich konkret und radikal an ihre Umsetzung.

Die Hilfsschule war gerade im Hinblick auf die völkische Ideologie von Entwicklungen betroffen, die auf das allgemeine Schul- und Bildungswesen nur untergeordnet Einfluss hatten: Mit den Thesen des von den Hilfsschülern ererbten Schwachsinns stand sie im NS-Staat im Schnittpunkt von Schulsystem und "Rassenhygiene".

Das Reichsschulpflichtgesetz und die Sonderschulpflicht

  • 6. Juli 1938 Erlassung des "Reichsschulpflichtgesetze": Festlegung der Volksschulpflicht auf 8 Jahre und Bestimmung des verpflichtenden Sonderschulbesuchs für Kinder mit Behinderungen. Dem Problem der teilweise zu großen Entfernung der Schulen vom Wohnort wurde mit §7 begegnet: Heimunterbringung
  • die Sonderschule sollte die nicht normal Beschulbaren gemeinschaftstüchtig machen, die Eingliederung in den schaffenden Volkskörper ermöglichen. §11 beinhaltete die Ausgrenzung "Bildungsunfähiger", die von der Schulpflicht befreit wurden. Die Ausgrenzung jedoch war völlig willkürlich, da nirgends festgehalten wurde, welche Kriterien für die Bildungsunfähigkeit galten.

Vorbehalte gegen Sonderschulen

  • Vorbehalte gegen die päd. Arbeit der Sonderschulen, deren Zielsetzungen, Formen und Inhalte der Heilerziehung und die Einflüsse aus der Reformpädagogik konnten in der NS-Zeit offen artikuliert werden. Tornow (Hauptschriftleiter der Zeitschrift "die deutsche Sonderschule" der Reichsfachschaft V Sonderschulen im nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB)): "...der Sonderschule [ist] von der rassenhygienischen Seite her ein neuer tiefer Sinn und damit ihre eigentliche Bedeutung gegeben worden..."
  • Entschiedene Wendung des NS gegen den Subjektivismus, die rousseauisch-liberalistische Pädagogik des Wachsenlassens und die Pädagogik vom Kinde aus, da die alleinige Entwicklung psychischer Kräfte für sich zu Ziellosigkeit und Individualismus führe und damit zu Zerfall und Auflösung.

Aufgaben des Sonderschulwesens

  • Die kulturelle Aufgabe des Staates wurde mit der politischen gleichgesetzt. Erziehungsarbeit hat das Ziel der "Aufartung des Volkes". Hitler plädiert für eine Erziehung zum Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und vor allem gegenüber dem deutschen Volk und dem Führer
  • Körperbehinderte Schüler sollten durch Schul- und Berufsausbildung in die Lage versetzt werden, ihr Geld selbst zu verdienen, damit sie dem Volk nicht mehr auf der Tasche liegen. Die Auslese der Beschulbarkeit wurde verstärkt nach dem Gesichtspunkt der Bildungsmöglichkeit und der späteren Arbeitsfähigkeit getroffen (zusätzlich zum eugenischen Wert)
  • Sonderschule hatte das Ziel, einen Schulabschluss auf dem Niveau der Volksschule zu vermitteln.
  • Bezüglich der schwächsten Schüler herrschte selbst in NS Uneinigkeit: teilweise wurde Beschulung in den Heimen verlangt, um ihre geringen Fähigkeiten gewinnbringend zu nutzen, teilweise herrschte die Meinung vor, dass die Sonderschule keine Verwahranstalt für Bildungsunfähige sei, sondern dass diese Schüler unter den Begriff der Erbkrankheit fielen


Medien und Texte

Zeitgenössische Texte

Folgende Texte und Bilder sollen Tendenzen und Prozesse der NS-Zeit veranschaulichen.

Behinderte, v.a. "Geisteskranke" aus den Anstalten wurden in Vernichtungsanstalten gebracht und dort in Gaskammern ermordet. Die Euthanasie war organisierter Massenmord des NS-Regimes. Im Bild: Ernst Lossa, geboren 1929, wird im August 1944 als "Euthanasiert" in die Kartei eingetragen:
bild1s.jpg
Entnommen aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. 03. 2000, S. 52. Frankfurt/ M. 2000

Auszug aus der "Krankenakte" Lossas in der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren




"1938 wurde ich schwanger. Zuerst habe ich es nicht geglaubt. Meine Mama war sehr erschrocken, weil ich schwanger war. Wir sind zum Frauenarzt gegangen. Er hat mir gratuliert. Ich war wirklich schwanger. Aber ich war doch sterilisiert! Ich mußte in die Frauenklinik. Man hat mir meine Kleider weggenommen. Ich mußte dableiben. Ich wollte nach Hause, aber sie haben mich im Zimmer eingeschlossen. Ich wollte fliehen, aber ich bin gepackt worden. Ich habe viel geweint, Ich war verzweifelt. Ich wollte aus dem Fenster rausspringen. Nach der Operation bin ich in der Intensivstation aufgewacht. Die Schwester sagte: Es war ein Bub. Er war normal. Die Schwester hat gesagt, daß sie schweigen muß. Christian, mein Verlobter, hat mich auf der Intensivstation besucht. Er hat gesagt: Wir stehen unter der Macht. Wir bleiben beisammen! 1938, nach der Abtreibung wollten wir unbedingt heiraten. Der Standesbeamte sagte, daß ich nochmal sterilisiert werden muß. Ich wollte ins Kloster gehen, bis Hitler den Krieg verloren hat. Aber mein Verlobter sagte: Dort wird auch sterilisiert und abgetrieben. Mein Mann wollte mich heiraten! Schweren Herzens ließ ich mich nochmal sterilisieren. 1941 konnten wir heiraten, weil ich sterilisiert war. Ich war so traurig ohne Kinder. Und der Liebesakt war nicht wie vorher." Entnommen aus: Bericht einer Gehörlosen. Auszug aus der Broschüre der Redaktion "Sehen statt Hören" zur Sendung am 15. I. 1982 "Gehörlose Opfer der Nazi-Herrschaft" (Bayerisches Fernsehen), in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeisgemeinschaft der Elternvertreter und Förderer Deutscher Gehörlosenschulen.




41. Geheimer Auftrag Hitlers an Reichsleiter Philipp Bouhler, Chef der Kanzlei des Führers der NSDAP, und Karl Brandt, Begleitarzt des "Führers", vom 1. September 1939 über den Beginn der "Euthanasie"-Aktion

Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.
Entnommen aus: IMG, Bd. XXVI, S. 169, Dok. 630-PS. Der Geheimauftrag ist mehrfach in Faksimiles abgedruckt. Handschriftliches Marginale auf dem Originaldokumerit: "Von Bouhlermir übergeben am 27.8.40. Dr. Gürtner" Er wurde von Hitler Ende Oktober 1939 unterzeichnet auf den 1. September zurückdatiert und gilt in der historischen Literatur als Beginn der Euthanasie-Verbrechen.





Im Februar 1935 gelobte der neu ernannte Direktor des Aachener Realgymnasiums, Dr. Peter Kill, feierlich vor den anwesenden Schülern, Eltern und Behördenvertretern, "die Anstalt im Geiste des Nationalsozialismus [zu] leiten." (entnommen aus: Aachener Anzeiger vom 14.02.1935)
Das Hauptziel sei dabei die

"Erziehung zur Volksgemeinschaft, völkische Erziehung. Das erfordert Umstellung in der Methode und Zielsetzung, vor allem aber Pflege der Gemeinschaftserziehung. Ganz besonderes Augenmerk ist auf die körperliche Ausbildung zu richten. Hierbei kommt es darauf an, gesunde kräftige Menschen heranzubilden, die körperliche Tüchtigkeit mit geistigen Leistungen verbindet, aber auch bereit sind, ihre Tüchtigkeit in den Dienst des Volksganzen zu stellen, die bereit sind zu Opfern für Volk und Vaterland, die den Frontgeist unserer Kämpfer von Langemarck, Verdun und der Somme lebendig erhalten." (entnommen aus: ebd.)
Die Einübung in die ökonomische Notwendigkeit, "unnütze Esser" zu beseitigen, wurde den Schülern z.B. in Dreisatz-Rechenaufgaben nahegebracht:
"Der jährliche Aufwand des Staates für einen Geisteskranken beträgt im Durchschnitt 766 RM, ein Tauber oder Blinder kostet 615 RM, ein Krüppel 600 RM. In geschlossenen Anstalten werden auf Staatskosten versorgt: 167.000 Geisteskranke, 8.300 Taube und Blinde, 20.600 Krüppel.
Wieviele Mill. RM kosten diese Gebrechlichen jährlich? Wieviele erbgesunde Familien könnten bei 60 RM durchschnittlicher Monatsmiete für diese Summe untergebracht werden?"
(entnommen aus: Flessau, Kurt-Ingo: Schule der Diktatur. Lehrpläne und Schulbücher des Nationalsozialismus. Frankfurt/ M. 1984, S. 201)





Propagierung der NS-Rassenlehre in der Aachener Region

Am 22. Februar 1935 verkündete Propagandaminister Joseph Goebbels in Anwesenheit der Ratsherren der Stadt Aachen, allen voran Oberbürgermeister Quirin Jansen und NSDAP-Kreisleiter Eduard Schmeer, in der Aachener Westparkhalle unter "dröhnendem und durchbrausendem Beifall":
"Man sagt: Es ist wider den Willen Gottes, daß man erbkranken Nachwuchs vernichtet. Ist es vielleicht für den Willen Gottes, daß Deutschland für Idioten und Epileptiker, die niemals geheilt werden können, im Jahr über 100 Millionen ausgibt und für gesunde Kinder nur 4½ Millionen? Ist es unchristlich, dafür zu sorgen, daß diese Unglücklichen sich nicht vermehren? Ist es unchristlich, wenn man diesen Nachwuchs nicht duldet, dafür aber der gesunden Jugend die Möglichkeit gibt, zu gedeihen und sich zu entwickeln? Wenn beispielsweise die Konfessionen, die auf dem Standort stehen, daß niemand das Recht hat, Epileptikernachwuchs zu verhindern, sich bereit erklären, dafür die Kosten zu tragen - immerhin, bitte schön!"
(entnommen aus: Aachener Anzeiger/ Politisches Tageblatt vom 23.02.1935)





Rassenhygienisches Bewusstsein und eine von ökonomischen Nützlichkeitserwägungen diktierte Sozialpolitik wurden in Schulbüchern propagiert. Entnommen aus: Hermann Römpp: Lebenserscheinungen. Eine allgemeine Biologie für die Oberstufe höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht, Stuttgart 1933, S. 150.
Es zeigt anschaulich, wie durch den Appell an Mitleidsgefühlen Mord legitimiert werden sollte:

"Zu der fortschreitenden Verdummung kommt noch die Belastung des Volkskörpers mit unbrauchbaren, verbrecherischen Elementen, mit körperlich Kranken, denen das Leben zur Qual wird, mit Epileptikern, Irrsinnigen, Säufern usw. Der jährliche Gesamtaufwand für die erblich Minderwertigen beträgt in Deutschland zur Zeit etwa 350 Millionen Reichsmark. Eigentlich sollte man annehmen, daß diese erblich Belasteten durch die Stimme des Gewissens davon abgehalten werden sollten, ihre Krankheiten in ungezählten Generation fortleben zu lassen. Wenn sie eine Empfindung dafür hätten, wieviel Elend und Not, wieviel Schmerz und Jammer sie über ihre Kinder und Kindeskinder bringen können, müßten sie aus freiem Entschluß auf Nachkommenschaft verzichten. Für die erbliche Belastung kann der Einzelmensch nichts - er ist unschuldig daran, daß ihm das Vererbungsschicksal größere Lasten auferlegte als den Gesunden; er verdient dafür das Mitgefühl und die hilfsbereite Unterstützung der Glücklicheren. Es liegt in seinem Entschluß, die krankhafte Anlage durch freiwilligen Verzicht auf Nachkommenschaft zum Verschwinden zu bringen oder sie in alle Ewigkeit fortzupflanzen. Das Letztere ist eine sittliche Schuld von ungeheurem Ausmaß, die der Staat mit größerem Recht bestrafen könnte als manche belanglose Vergehen, über die in den Gerichtshöfen verhandelt wird. Wer einen andern lahmschlägt, kommt mit Recht ins Gefängnis; wenn aber ein erblich Belasteter seine Lähmung, seine Blindheit, seinen Irrsinn, seine Taubstummheit oder sonst ein schweres Leiden mehrfach fortpflanzt und damit nicht nur einen einzelnen Menschen, sondern Dutzende, ja Hunderte von künftigen Geschlechtern unglücklich macht, findet man daran nichts Besonderes! Noch vor wenigen Jahren konnte es z.B. vorkommen, daß gerichtlich für unzurechnungsfähig erklärte Geisteskranke und Verbrecher ohne weiteres heiraten und damit ihre nachteiligen Anlagen vermehren konnten. Solche Fälle müssen, künftig unter allen Umständen verhindert werden! Es ist sehr erfreulich, daß hier durch eine entschlossene Äderung der Gesetze Wandel geschaffen wird. Die deutsche Jugend hat wahrlich kein Interesse daran, ihren knappen Lebensraum auch noch mit Schwachsinnigen, Irren, Säufern und Halunken zu teilen. Es ist eine nationale Pflicht von größtem Ausmaß, Deutschland von der überhandnehmenden Minderwertigkeit, von Erbkrankheit und unabsehbarem Elend zu befreien. Diese Aufgabe geht alle Deutschen an, den Arbeiter, den Bauern, den Bürger - alle Volksgenossen, die ernstlich gewillt sind, das Elend zu mindern und die Hemmnisse zu beseitigen, die sich dem Aufschwung unseres deutschen Volkes entgegenstellen."


Bilder

Alle Bilder sind folgendem Buch entnommen:
Thus, Armin: "...vom Leid erlösen" - Zur Geschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen. Texte und Materialien für Unterricht und Studium. Mabuse-Verlag. Frankfurt/ M. 1995


Weitere Medien

Literatur

  • Berner, Hanspeter: Behindertenpädagogik und Faschismus – Aspekte der Fachgeschichte und der Verbandsgeschichte (VdHD, NSLB, VDH, VDS) – 1. Teil, in: Behindertenpädagogik 4/1984, 306-332. und 2. Teil in 1/1985, 2-37
  • Blasius, D.: "Einfache Seelenstörung". Geschichte der dt. Psychiatrie 1800-1945. Frankfurt am Main 1994
  • Bleker, J./ Jachertz, N.: Medizin im Dritten Reich. Deutscher Ärzte-Verlag. Köln 1989
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V. (Hrsg.): Das Recht auf Leben ist unantastbar - die Lebenshilfe für geistig Behinderte erinnert an die Opfer der NS-Euthanasie, Marburg 1985
  • Götz: Macht - Geist - Wahn. Kontinuitäten Deutschen Denkens. Argon-Verlag. Berlin 1997
  • Hinz-Wessels/ Fuchs/ Hohendorf/ Rotzoll: Zur bürokratischen Abwicklung eines Massenmordes. Die "Euthanasie"-Aktion im Spiegel neuer Dokumente. In: Vierteljahrsheft für Zeitgeschichte 1/2005, 79 - 108
  • Höck, M.: Die Geschichte der Hilfsschule im Dritten Reich. Berlin 1979
  • Kaden, Helma (Hrsg.), Dokumente des Verbrechens - Aus Akten des Dritten Reiches, Berlin 1993
  • Krischke, Wolfgang: Für normale Menschen. Die Euthanasiebewegung in Großbritannien und Amerika. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. 02. 2001. Frankfurt/ M. 2001
  • Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat - Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" Frankfurt a.M. 1983
  • Oskamp, U.: Sozialdarwinismus, Utilitarismus und Mord an Behinderten unter historischem Aspekt. In: Sonderpädagogik in Schleswig Holstein, 20. Jg. Heft 1.
  • Pauleikhoff, Berhard: Ideologie und Mord, Hürtgenwald 1986
  • Rost, Karl Ludwig: Sterilisation und Euthanasie im Film des "Dritten Reiches". Husum 1987
  • Seipolt, Harry: ...kann der Gnadentod gewährt werden. Zwangssterilisation und NS-"Euthanasie" in der Region Aachen. Alano Herodot Verlag. Aachen 1995
  • Schmidt, Gerhard: Selektion in der Heilanstalt 1939-1945, Stuttgart 1965
  • Schmuhlen, Hans-Walter: Rassismus unter den Bedingungen charismatischer Herrschaft. Zum Ubergang von der Verfolgung zur Vernichtung gesellschaftlicherMinderheiten. In Karl-Dietrich Bracher, Manfred Funke, Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Deutschland 1933-1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft. Bonn 1992
  • Tenorth, H.-Elmar: Bildung und Wissenschaft im "Dritten Reich", in: BRACHER, Karl Dietrich, FUNKE, Manfred, JACOBSEN, Hans-Adolf: Deutschland 1933-1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft, 2., ergänzte Auflage, Bonn 1993, 240-255.
  • Thus, Armin: "...vom Leid erlösen" - Zur Geschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Verbrechen. Texte und Materialien für Unterricht und Studium. Mabuse-Verlag. Frankfurt/ M. 1995
  • Wuttke-Groneberg, Walter: Medizin im Nationalsozialismus. Schwäbische Verlagsgesellschaft. Tübingen. o.J.


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