Lernbehinderung und Hilfsschule
Inhaltsverzeichnis
- 1 Überblick:
Relevante Prozesse, Strukturen, Daten
- 1.1 Anstaltsgründungen
- 1.2 Spezialklassen und Nachhilfeklassen
- 1.3 Vorgänger und Herkunft der Hilfsschulen
- 1.4 Übergang zur Lernbehinderten-Schule in den 1920er Jahren
- 1.5 Die Hilfsschule im
Nationalsozialismus
- 1.5.1 Hilfsschule und Rassenhygiene zwischen 1933 und 1938
- 1.5.2 Hilfsschule, Brauchbarmachung und Entlastung zwischen 1938 und 1942
- 1.5.3 Hilfsschule im Krieg
- 1.5.4 NS-Ideologie und ihre Umsetzung im Unterricht
- 1.5.5 Zum Verhältnis von Hilfsschule und erzieherischen Institutionen von Staat und Partei
- 1.5.6 Abschließende Bewertung der Entwicklung der Hilfsschule unter dem Fokus der Kontinuitäten
- 1.5.7 Wie sind diese Kontinuitäten zu bewerten?
- 1.6 Die Hilfsschule nach dem 2. Weltkrieg
- 2 Rahmenbedingungen
- 3 Didaktik und Methodik
- 4 Anstalts und Schulalltag
- 5 Literatur
Überblick: Relevante Prozesse, Strukturen, Daten
Autoren: Simone Schmitz, Markus Brück
- Im Jahr 1533 verfasste Peter Jordan aus Mainz für die "Deutsche Schule" das Buch "Leyenschul. Wie man künstlich und behend schreyben und lesen soll lernen".
- Johann Ignaz von Felbiger (1724-1788) bezieht auch die sog. stumpfen Köpfe mit in den Unterricht ein.
- Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827) vermittelt in Schrift und Tat, dass alle Menschen einen Anspruch auf Bildung haben.
- Jean Itard (1774-1838) beschäftigt sich mit der Erziehung des Wildjungen von Aveyron.
Anstaltsgründungen
- Pfarrer Karl Haldenwang (1803-1862) gründet 1838 die "Rettungsanstalt für schwachsinnige Kinder" in Wildberg.
- Lehrer Karl Ferdinand Kern (1814-1868) gründet 1838 eine Anstalt für Taubstumme. Aus der 1842 eine Abteilung für "Schwachsinnige" ausgegliedert wird.
- Der Schweizer Arzt Johann Jakob Guggenbühl eröffnet 1841 die "Heilanstalt für Kretinen (Schwachsinnige) und blödsinnige Kinder" auf dem Abendberg. Er verbindet Medizin und Pädagogik Alle drei Anstalten gehen auf private Initiativen zurück
- 1. Öffentliche Einrichtung: "Erziehungsanstalt für blödsinnige Kinder in Hubertusburg" 1846.
Spezialklassen und Nachhilfeklassen
1835 entsteht in Chemnitz die "Notschule" für die 14-20jährigen Schüler, die noch nicht über die zur Konfirmation nötigen Kenntnisse verfügen. Später werden ausschließlich Lernschwache beschult. Die Armenfreischule in Zeitz bietet ab 1803 eine Nachhilfeklasse an, in der Schüler 1-2 Mal am Tag im Rechnen, Lesen, Schreiben geschult werden.
Vorgänger und Herkunft der Hilfsschulen
- Das Bemühen um die Bildung und Erziehung von schwachsinnigen Kindern zeigte sich in ersten Ansätzen in Anstalten mit geistigbehinderten Kindern (Johann Heinrich Pestalozzi, Johann Jakob Guggenbühl, u.a.).
- Von diesen Anstalten grenzen verschiedene Autoren
(Myschker 1983, Beschel 1977) die Entstehung der
Hilfsschulen streng ab, obschon von den
Bildungsbestrebungen für diese Menschen Einflüsse auf
die Entstehung der Hilfsschulen zu verzeichnen waren:
- Heinrich Ernst Stötzner, mehrere Jahre als Taubstummenlehrer an der Hubertusburg in Sachsen, einer Anstalt, in der schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden, beschrieb 1864 in seiner Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" ein erstes Konzept einer Nachhilfeschule als eigenständige Institution. Hierbei entwickelte er Grundlagen für Organisation einer solchen Institution, erzieherische, unterrichtliche und curriculare Grundzüge. Stötzners Schrift drückte zum ersten Mal den Begriff Hilfsschule klar aus.
- 1865 fand die Gründung der Gesellschaft zur Förderung der Schwach- und Blödsinnigenbildung statt.
- Erste Hilfsschulen als eigenständige Institution entstanden 1881 in Braunschweig (unter Kielhorn) und Leipzig (unter Stötzner). Weitere Gründungen folgten 1883 in Dortmund und Halberstadt, 1885 Krefeld und Königsberg, 1886 Köln und Reichenbach. Dabei waren diese ersten Hilfsschulgründungen neben caritativen Motiven v.a. von folgenden Motiven beherrscht:
- Entlastung der Volksschulen, da die schwachsinnigen Kinder die übrigen Kinder in ihrem Fortschritt hemmten.
- Mit geeigneten Methoden konnten auch diese Kinder zu brauchbaren Menschen herangebildet werden, während dies in der Volksschule nicht gelingen konnte.
- 1898 folgte die Gründung des Verbandes der Hilfsschulen Deutschlands (VdHD) in Hannover. Dieser Verband setzte sich als Ziele die größere Verbreitung der Hilfsschule und den Ausbau der Hilfsschulpädagogik. Allerdings verfolgte der Verband durchaus standespolitische Ziele (Beispiel: Besoldung der Hilfsschullehrer wie Taubstummenlehrer)
- 1898 wurde auf dem Verbandstag des Verbandes der Hilfsschulen der Beschluss gefasst, alle Kinder abzuweisen, bei denen der Grund des Zurückbleibens nicht auf eine geringe geistige Begabung zurückzuführen ist.
- Ab 1908 erschien das Verbandsorgan "Die Hilfsschule" (Schriftleiter August Henze) monatlich.
- Um die Jahrhundertwende existierten bereits 70 Hilfsschulen. 1914 wurden dort 43000 Kinder, 1928 über 70000 Kinder unterrichtet.
- Dennoch war die Institution der Hilfsschule durchaus nicht unumstritten: z.B. Kostenfaktor (Berner). Aus dem daraus sich ergebenden Legitimationsdruck erwuchs die Hypothese, das an den Hilfsschulen schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden. Dies drückt Fuchs etwa in dem Gedanken aus, dass eine bei diesen Kindern bestehende pathologische Schwäche des Gehirn eine allgemeine Schwäche und einen Entwicklungsrückstand bewirkt, der immer bestehen bleibt. Die Funktionen dieser Schwachsinnshypothese liegen nach Berner darin, dass sie eine Spezialisierung von Lehrern für die besondere Art dieser Kinder legitimieren und damit öffentliche Mittel für Hilfsschulen begründen soll. Ursachen für den Schwachsinn werden in der Verbandspresse im Kind selbst bzw. in seinen Erbanlagen gesehen. Damit sind hier Gedanken und Thesen des Sozialdarwinismus im Denken der Hilfsschullehrerschaft angedeutet, die fatale Konsequenzen haben sollten. Praktisch galt für die Zuweisung zur Hilfsschule das Kriterium des zweijährigen Versagens in einer Klasse der Volksschule. Unter größeren Legitimationsdruck auf die Hilfsschulen kommt es zu Beginn der 1930er Jahre mit der sich verstärkenden wirtschaftlichen Krise. Im Zuge der Sparmaßnahmen wird begonnen, Hilfsschulen zu schließen oder zusammenzulegen. Dennoch kommt es ab den frühen 1920er Jahren bis Anfang der 1930er Jahre zur Blütezeit der Heilpädagogik. Auch schwer schwachsinnige Kinder fanden in sog. Sammelklassen einen Ort in Schulen, diese waren den Hilfsschulen angegliedert.
Übergang zur Lernbehinderten-Schule in den 1920er Jahren
- Nach dem 1. Weltkrieg veränderte sich die Schülerschaft der Hilfsschule
- Die Hilfsschule wurde zur Schule für Schulleistungsschwache
- Die Bedingung, dass der Schularzt Schwachsinn zu diagnostizieren hatte, entfiel
Die Hilfsschule im Nationalsozialismus
(hierzu vgl. insgesamt Höck, Die Geschichte der Hilfsschule im Dritten Reich. Berlin 1979)
Hilfsschule und Rassenhygiene zwischen 1933 und 1938
- Am 30.1.1933 übernahm Hitler die Macht im deutschen Reich als Reichskanzler. Zwar erhob der NS im Sinne eines totalitären Systems weitgehende Ansprüche auf die Gestaltung der Erziehung und Bildung des gesamten deutschen Volkes. Diesem entsprach jedoch gerade in der Zeit direkt nach der Machtübernahme nicht ein umfassendes, gezieltes politisches Handeln. Im Bezug auf die Hilfsschule stellt Höck fest: Die neuen Mächtigen wussten in der ersten Zeit nach der Machtübernahme selbst nicht, was sie mit der schulischen Einrichtung „Hilfsschule“ endgültig anfangen sollten.
- Insofern wurden zunächst einmal, v.a. auf der Ebene untergeordneter Verwaltungseinheiten, Abschaffungstendenzen weiter verfolgt: Diese Abschaffungstendenzen hatten sich entwickelt in den Jahren ab 1930. In der Wirtschaftskrise hatte Reichskanzler Brüning bereits Einsparungen bei allen Staatsausgaben angeordnet. Dies hatte direkte Auswirkungen auf die Hilfsschule, da z.B. ab 1930 keine neuen Ausbildungskurse für Hilfsschullehrer in Köln, Essen, Dortmund, Düsseldorf angeboten werden und zudem die Hilfsschule wohl aufgrund mangelnder Unterstützung von Seiten der Ämter und Regierungen – hier zeigt sich erneut der Legitimationsdruck, der auf der Hilfsschule lastete – besonders unter den Sparmaßnahmen zu leiden hatte. Dies führt allerdings hauptsächlich zu einer Vergrößerung der Klassenfrequenz, aber auch zu einem Wegfall von Sammelklassen, in denen schwerer schwachsinnige Kinder unterrichtet wurden.
- Diese Bestrebungen gingen nach der Machtübernahme weiter, wurden allerdings von Protesten und Anfragen der Hilfsschullehrer an das zuständige Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (RMinWEV) (z.B. durch den Vorsitzenden des VdHD im September 1933 Breitbarth, der Lesemann ersetzt hatte, s.u.) begleitet. Da der bevorzugte Abbau nicht im Sinne des Ministeriums war bzw. von diesem zumindest nicht angeordnet war, wurde dieser Abbau zumindest gebremst.
Widerstand gegen die Abschaffung bzw. Einschränkungen
der Hilfsschule
Ein Erlaß des Regierungsprasidenten von Düsseldorf
"Überweisung von Kindern in die Hilfsschule" vom 27.2.1935,
wird am 6.7.1935 für Preußen und das Reich
übernommen. Darin heißt es:
"Alle hilfsschulpflichtigen Kinder aus erb- und
rassenpolitischen Gründen sind restlos der Hilfsschule
zuzuweisen. Die Bestrebungen unseres Staates in bezug auf
die Erbgesundheit machen die Einrichtung der Hilfsschule
und ihre tätige Mitarbeit zur Erreichung dieser Ziele
notwendig."
Korrigierung des Erlasses von 1935 aufgrund der
einseitigen Zielsetzung in der "Allgemeinen Anordnung über
die Hilfsschulen in Preußen" (AAoPr) vom 27.4.1938.
Aufgaben der Anordnung:
1. Entlastung der Volksschule
2. langjährige, planmäßige Beobachtung der Kinder zur
Unterstützung der Erb- und Rassenpflege
Die "Richtlinien für Erziehung und Unterricht in der
Hilfsschule" vom 18.2.1942 sehen vor, dass die
Erziehung und der Unterricht in der Hilfsschule nun
vorrangig ist
- Neben diesen Abbaubestrebungen ist das politische Handeln des NS-Regimes zunächst auf Machtsicherung und Machtkontrolle gerichtet: dies zeigt sich im oben bereits genannten Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und durch die Bildung des RMinWEV 1934 (Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934), zum anderen in der Entwicklung des VdHD. Dieser wurde 1933 gleichgeschaltet, d.h. der Vorstand wird mit der NSDAP passenden Hilfsschullehrern besetzt. 1. Vorsitzender wird Breitbarth (Halle), der den Verband bis zu dessen Auflösung am 17.9.1933 führt. Der Verband tritt sodann kör-perschaftlich dem NSLB bei. Im NSLB bildete sich 1933/1934 die Reichsfachschaft V, Sonderschulen unter Paul Ruckau. Die Reichsfachgruppe Hilfsschulen wird Krampf übertragen.
- Die Schriftleitung des Vereinsorgans "Die Hilfsschule" hält Tornow. "Die Hilfsschule" wird ab März 1934 Teil der Zeitschrift "Die deutsche Sonderschule" ebenfalls unter Tornow
- Damit war die Ausrichtung des Schulwesens bzw. der Hilfsschule und der Hilfsschullehrer im Sinne des NS wohl zumindest grundsätzlich sichergestellt.
- Bereits 1933 jedoch kam es durch das GzVeN (Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses) vom 14.7.1933 (Gesetz tritt am 1.1.1934 in Kraft) zu einer Entwicklung, die für die Hilfsschule von Bedeutung war: mit diesem Gesetz erwuchs der Hilfsschule eine Funktion, die für die Hilfsschule als Institution Sicherheit bedeutete
- Im GzVeN wird festgelegt, dass sterilisiert werden kann, wer an angeborenem Schwachsinn leidet. Die übrigen genannten Kriterien sind hier weniger von Interesse. Hierin nun erfüllte sich für führende Hilfsschullehrer zweierlei: zum einen sahen sie von ihnen lange propagierte Ideen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (vgl. unten), zum anderen jedoch sahen sie eine Chance, die Existenz der Hilfsschule zu sichern, indem sie dieser eine Funktion in der Umsetzung des GzVeN sicherten
- Hier ist von Bedeutung der Kommentar von Gutt/Rüdin/Ruttke zum GzVeN, in dem sie etwa 2/3 aller Schwachsinnsfälle für erblich erklärten und weitergehend sogar auch Oligophrenie und früh erworbene Schwachsinnszustände ohne geklärte Ursache einschlossen. (Höck)
- Nach Höck fand sich kaum eine Stimme in der Hilfsschullehrerschaft, die sich den Bestrebungen um Sterilisation ihrer Schülerschaft entgegenstellte; vielmehr wurden diese Maßnahmen wohl oft begrüßt.
- Das die Hilfsschullehrerschaft diesen Maßnahmen positiv gegenüberstand lässt sich auch daran ablesen, dass verschiedene Hilfsschullehrer und Funktionäre eilfertig ihre Hilfe bei der Durchführung des GzVeN zusicherten und teilweise (z.B. Nöll und Gossow) das GzVeN als zu lasch kritisierten
- Alfred Krampf, einer der ranghöchsten Hilfsschullehrer im Dritten Reich, bestimmte die Aufgaben der Hilfsschule in seiner Denkschrift "Nationalsozialismus und Hilfsschule" wie folgt:
- Entlastung der Volksschule
- Brauchbarmachung für die Volksgemeinschaft
- Diese drei Aufgaben werden von offizieller, schulpolitischer Seite durch einen Erlass des RMinWEV vom 6.7.1935 bestätigt. Zudem bekräftigt dieser Erlass die Hilfsschule in ihrer Legitimität, indem er fordert, alle hilfsschulpflichtigen Kinder der Hilfsschule zuzuführen.
- Damit sind alle Abbaubestrebungen auch offiziell beendet.
- In der folgenden Zeit beschäftigen sich viele Publikationen mit der Aufgabe des Sammelbeckens. V.a. geht es um die Gestaltung eines Personalbogens, auf dem die für die Erbgesundheitsgerichte relevanten Informationen von den Hilfsschullehrern gesammelt wurden. Zum zweiten ging es aber auch um die Rolle der Hilfsschullehrer bei der Gutachtertätigkeit für die Erbgesundheitsgerichte.
- Ausdruck der Verbindung von GzVeN und Hilfsschule ist die Bildung des "Referates für negative Auslese und Sonderschulfragen" beim Rassenpolitischen Amt der NSDAP am 18.1.1937 unter Ruckau, der auch Leiter der Fachschaft V beim NSLB (Nationalsozialistischer Lehrerbund) ist.
Hilfsschule, Brauchbarmachung und Entlastung zwischen 1938 und 1942
- Ab Mitte der 1930er Jahre begann sich bereits, die Schwerpunktsetzung der Aufgabe der Hilfsschule zu verändern: mit den verstärkten Bemühungen um die Rüstungsproduktion im Deutschen Reich und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht kam es ab 1936/ 1937 zu einem Fachkräfte- und generell Arbeitskräftemangel.
- Dies wirkte im Schulsystem auf zwei Ebenen: die Volksschulen wurden stärker noch als bevor zu Leistungsschulen. Aus diesem Grunde waren sie verstärkt auf die Hilfsschulen in deren Entlastungsfunktion für diejenigen Schüler, die dem Unterricht in der Volksschule nicht folgen konnten, angewiesen.
- Gleichzeitig verbesserten sich auch die Berufsaussichten für Hilfsschüler. Während diese vorher aufgrund von einem Überangebot an ausgebildeten Arbeitskräften zumeist nur als Hilfsarbeiter, Straßenkehrer, etc. ein Auskommen fanden, gelang es ihnen nun durchaus auch in Lehrberufen des Handwerks unterzukommen. Dies bedeutete jedoch für die Hilfsschule eine stärkere Orientierung am Kriterium der Leistungsfähigkeit. Damit wurden Tendenzen verstärkt, die vorher in Sammelklassen unterrichteten schwer schwachsinnigen Kinder der Hilfsschule auszuschulen.
- 1938 wurden diese Entwicklungen in zwei schulpolitische Dokumenten sichtbar: zum einen im Reichsschulpflichtgesetz, zum anderen in der AAoPr (Allgemeine Anordnung über die Hilfsschulen in Preußen).
- Im Reichsschulpflichtgesetz vom 6.7.1938 wird
in §6 die Pflicht behinderter Kinder zum
Sonderschulbesuch festgeschrieben. §11 bestimmt, dass
bildungsunfähige Kinder von dieser Schulpflicht befreit
sind. In den AAoPr vom 27.4.1938 wurde dieser
Gedanke für Preußen bereits konkretisiert: Sammelklassen
wurden verboten, die darin unterrichteten Kinder
ausgeschult:
- Dies bedeutete für die ausgeschulten Kinder zumeist die Unterbringung in Anstalten, seltener wahrscheinlich eine Versorgung in familiären oder verwandtschaftlichen Kontexten. Dies entspricht den sich ausweitenden sozialdarwinistischen Maßnahmen, denen in der Aktion Gnadentod und in der Aktion T4 sowie anderen Aktionen zwischen 1939 und 1941 mehrere Tausend behinderte Kinder zum Opfer fallen (vgl. Klee).
- Insgesamt sollte mit dem Reichsschulpflichtgesetz erreicht werden, dass der Volksschule und der Hilfsschule jeweils durch eine Homogenisierung der Schülerschaft eine stärkere Orientierung am Kriterium der Leistung bzw. der Brauchbarmachung möglich wurde. Dabei ist Brauchbarmachung sowohl als wirtschaftliche Brauchbarmachung als auch als völkische Brauchbarmachung, also im Sinne der Eingliederung in den völkischen Staat.
- Ab 1938 steigen entsprechend die Anzahl der Hilfsschulklassen im Reich stark an (vgl. Höck).
- Nach Höck war die Hilfsschule zwischen 1938
und 1942 v.a. allgemeinstaatlichen Entwicklungen
unterworfen: Wie bereits dargestellt führte ein Mangel
an Arbeitskräften zu einer veränderten Aufgabe der
Hilfsschule. Ab 1939 führte der Krieg zunehmend
zu einem Mangel an Personal und an Material.
Gleichzeitig aber wurde die Hilfsschule im Zuge einer
Vereinheitlichung des Hilfsschulwesens erneut
pädagogisch bestimmt:
- Der neue Referent für Sonderschulen im RMinWEV, Georg Kohlbach, erarbeitet unter Mithilfe von Tornow und Lesch neue, reichseinheitliche Richtlinien aus, die am 18.2.1942 in Kraft traten: In diesen Richtlinien wird als Auftrag der Hilfsschule vorrangig die Erziehung und Bildung von solchen Kindern bestimmt, die dem Bildungsgang der Volksschule nicht folgen können. Nach Höck eher nebensächlich war die Entlastung der Volksschule sowie volksbiologische und bevölkerungspolitische Aufgaben, wobei er darauf hinzuweist, dass die Zusammenarbeit mit Stellen und Einrichtungen des GzVeN in der Praxis wohl stark blieb.
Hilfsschule im Krieg
- Die Situation der Hilfsschule im Krieg verhinderte nach Höck eine Umsetzung der Richtlinien.
- Auch die Maßnahmen zur Sterilisation von Schülern, die durch das GzVeN erfaßt wurden, wurden seit Beginn des 2. Weltkrieges wohl nur noch teilweise durchgeführt. Höck bereichtet von einem Erlass des Reichsministeriums für das Innere vom 3.8.1942, nach dem allerdings die entsprechenden Unterlagen (Gutachten, etc.) bis nach dem Krieg aufzubewahren seien.
- Generell bestand für die Hilfsschulen – nach einer Phase zwischen 1940 und 1942, in der Hilfsschulen teilweise zugunsten von Volksschulen aufgehoben waren – der Auftrag, wenigstens ein Mindestmaß an Unterricht aufrecht zu erhalten. Ziele bestanden hier darin, einer zunehmenden Kriegsverwahrlosung entgegenzuwirken, einen Beitrag zur Kriegspropaganda zu leisten wie darin, Rohstoffe zu sammeln, zu verwerten und eine vormilitärische Ausbildung im Rahmen der Leibeserziehung zu gewährleisten.
- Ab 1943 wurde der Unterrichtsbetrieb aufgrund von Raum- und Personalmangel sehr erschwert, ab 1944 mancherorts ausgesetzt. Ab Anfang 1945 waren die meisten Hilfsschulen geschlossen.
NS-Ideologie und ihre Umsetzung im Unterricht
- Vorstellungen, die der NS-Ideologie entnommen sind,
fanden nach der Machtübernahme Hitlers schnell Eingang
in den Unterricht an der Hilfsschule:
- In den ersten Jahren des Dritten Reichs finden solche Bestrebungen Ausdruck darin, dass in der Hilfsschule Fächer wie Rassenkunde, Brauchtum/ Volkstum, Wehrsport berücksichtigt werden. Ebenso wurden die Lehrpläne mancher Fächer an Gedanken des NS orientiert wie etwa bei der Heimatkunde.
- Auch in der Gestaltung von Fibeln und Lesebüchern fanden solche Gedanken Eingang (z.B. Jungvolk marschiert), ab 19.8.1943 gab es nach einem Erlass des RMinWEV ein reichseinheitliches Lesebuch für die Hilfsschule.
- In den Richtlinien von 1942 haben nach Höck allerdings Gedanken der NS-Ideologie erstaunlich wenig Raum gefunden.
- Bezüglich der Unterrichtsprinzipien an der Hilfsschule ist festzuhalten, dass hier kein oder nur geringer Einfluß des NS zu erkennen ist. Die Prinzipien fanden sich vor dem NS und sind teilweise auch heute noch aktuell (langsames Fortschreiten, Selbsttätigkeit, Veranschaulichung, etc.).
Zum Verhältnis von Hilfsschule und erzieherischen Institutionen von Staat und Partei
- Für die Erziehungseinrichtungen von Partei und Staat galt zunächst, dass "minderwertige" Menschen von ihnen ausgeschlossen waren.
- Für die HJ galt dies, bis auf örtliche Ausnahmen, bis 1936. In dem die HJ Pflichtorganisation am 1.12.1936 wurde, gelang es wohl, dass Hilfsschüler nicht mehr prinzipiell ausgeschlossen waren, sondern ebenso wie andere Kinder die Pimpfenprobe bestehen mussten.
- Für die Aufnahme in der Wehrmacht gab es keine prinzipiellen Schranken.
Abschließende Bewertung der Entwicklung der Hilfsschule unter dem Fokus der Kontinuitäten
- Kontinuität besteht in mindestens drei Dimensionen: Kontinuität in der Institution Hilfsschule, Kontinuität von Personen, die die Hilfsschule prägen und Kontinuität von Vorstellungen, Gedanken und Theorien, die sich mit Hilfsschule befassen.
- Zunächst einmal lassen sich Kontinuitäten im Zusammenhang mit der Institution Hilfsschule in verschiedenen Bereichen erkennen: In der Legitimation der Hilfsschule bzw. in der Bestimmung ihres Auftrags lassen sich die Begriffe der Entlastung und der Brauchbarmachung bis vor die Zeit des NS zurückverfolgen (Höck). Nach Berner ist der Begriff der Brauchbarmachung bereits im 19. Jahrhundert entstanden. Beide Begriffe hatten über die Zeit des NS hinaus eine Bedeutung, der Begriff der Entlastung der Volksschule bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Hiermit ist zunächst einmal keine Wertung verbunden. Kritischer ist zu bemerken, dass auch die Sammelbeckenfunktion, die der Hilfsschule ab 1935 offiziell zukam, von Hilfsschulpädagogen bereits vor 1933 formuliert worden war, nämlich von Gossow 1932 und von Tornow vor Verabschiedung des GzVeN 1933 (vgl. Berner).
- Sowohl das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 als auch die Richtlinien für die Hilfsschule von 1942 behielten ihre Gültigkeit noch nach 1945.
- Kontinuitäten im Bereich von führenden Persönlichkeiten der Hilfsschulpädagogik lassen sich im Übergang von VdHD zum NSLB und vom VdHD nach 1945 zum VDS belegen (Breitbarth, Heinrichs, Henze) (vgl. Berner). Zudem sind auch heute noch Schulen z.B. nach Lesemann benannt.
- Sehr weitreichende Kontinuitäten sind erkennbar bezüglich sozialdarwinistischen Denkens in der Hilfsschulpädagogik: Berner beschreibt, dass bereits ab 1909 in den Publikationen des VdHD rassenhygienische Maßnahmen vorgestellt werden (Breitbarth, Lesemann, Gossow). Auch auf Verbandstagungen fanden solche Gedanken kaum Widerspruch. Zu den Maßnahmen, die bereits vor dem Dritten Reich von Hilfsschulpädagogen gefordert und befürwortet wurden, gehörten Sterilisation, Asylierung und Euthanasie. Höck bemerkt in diesem Zusammenhang, dass verstärkt ab 1925 Begriffe aus dem Sozialdarwinismus von anerkannten Hilfsschulpädagogen übernommen wurden (Rössel, Breitbarth, Henze, etc.). Eine ähnlich Kontinuität über die Zeit des Dritten Reichs hinaus liegt in der Bestimmung des Hilfsschülers als Schwachsinnigem
Wie sind diese Kontinuitäten zu bewerten?
- Zunächst einmal entlarven sie verschiedene Positionen innerhalb der Hilfsschulpädagogik, später Lernbehindertenpädagogik, die die Rolle der Hilfsschule in der Zeit des NS als "Betriebsunfall" einer eigentlich intakten Wissenschaft darstellen: Die Zeit des NS ist im Bereich der Hilfsschulpädagogik bestimmt durch Kontinuitäten, die sogar über 1945 hinaus wirksam waren.
- Diese Kontinuitäten sind natürlich im Einzelfall sehr differenziert zu untersuchen. Sie machen aber im Kontext der teilweise beschönigenden, teilweise ignoranten Verarbeitung der Geschichte der Hilfsschule im Dritten Reich deutlich, dass die Lernbehindertenpädagogik bisher nur wenig über ihre eigene Rolle im NS reflektiert. Ebenso sind auch Versuche, an die Blütezeit der Heilpädagogik ab Mitte der 1920er Jahre anzuknüpfen, sehr differenziert zu betrachten
- Deutlich wird in diesen Ausführungen, welch große Relevanz geschichtliche Fragestellungen für ein pädagogisches Arbeitsfeld bis heute beanspruchen können und müssen. Zudem bietet sich für die geschichtliche Perspektive der Blick auf die schulische Wirklichkeit und hier gerade die der Hilfsschule als alltags- und regionalgeschichtliche Perspektive an.
Die Hilfsschule nach dem 2. Weltkrieg
steht noch aus
Rahmenbedingungen
Autor: Christoph Gärtner
Allgemeine, einführende Gesichtspunkte zur Behandlung und Erziehung von "schwachsinnigen" Kindern und Jugendlichen
Bis ins 19. Jahrhundert traten weder aus reichem Haus stammende noch arme "schwachsinnige" Kinder und Jugendliche ins öffentliche Bewusstsein. "Schwachsinnige" Kinder und Jugendliche aus reichem Haus erhielten häufig Privatunterricht, die armen "schwachsinnigen" Kinder und Jugendliche ausdem einfachen Volk wurden in den Volksschulen und deren Vorläufern mehr betreut als gefördert.
Verbreitung von Hilfsschulen im frühen 20. Jahrhundert
Verbreitung der Hilfsschulen bis 1918 (dt. Reich) |
Verbreitung in der Weimarer Republik |
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in 320 Städten | in 750 Städten |
insgesamt 1805 Klassen | insgesamt 3966 Klassen |
43000 Schüler | 71902 Schüler |
Didaktik und Methodik
1881: Hilfsschulen werden in Leipzig (durch Heinrich Ernst Stötzner) und Braunschweig gegründet. Diese gelten als Ausgangspunkt für weitere Schulgründungen. Stötzners Schrift "Schulen für schwachbefähigte Kinder" drückten zum ersten Mal den Begriff Hilfsschule klar aus.
Konzeption der Hilfsschule nach Stötzner: 4. Stufe:
- hat vorbereitenden Charakter
- eigentliche Schuldisziplinen fehlen völlig
- Stötzner möchte Kinder auf Schulfähigkeit hin entwickelt wissen
3. Stufe:
- Lesenlernen ist zeitlich nicht festgelegt
2. Stufe:
- Lesebuch und Schreibheft werden eingeführt
- Beginn von Rechnen mit Ziffern
- Heimatkunde und Naturgeschichte
1. Stufe:
- Religionsunterricht und gemeinnützige Kenntnisse sind vorgesehen
Singen und Turnen sind für alle Stufen notwendig, Handarbeit schließt sich unmittelbar an die Kindergartenbeschäftigung an. Stötzner ging es um Erziehung zur Erwerbstätigkeit und auch um geistigen Entwicklung durch die Handbetätigung.
Diagnostik (um 1880)
(A) zweimaliges Sitzenbleiben (B): Schwachsinn war eine medizinisch - psychiatrische Kategorie, d.h. von einem Arzt festzustellen. (C) Prüfung durch den Leiter oder einen Lehrer der Hilfsschule Entscheidung lag beim Prüfungsausschuss gebildet aus dem Leiter der Hilfsschule, dem Schularzt und dem Schulrat
Lehrpläne (um 1880)
- Sie sollten auf das Verstehen und die praktische Beherrschung der unmittelbaren Umwelt ausgerichtet sein und
- eine systematische Ausbildung der praktischen Betätigung beinhalten
- Die Unterrichtstätigkeiten wurden der sittlichen Erziehung und der Fürsorge untergeordnet
Unterrichtsprinzipien
- Langsames Tempo
- Scharfe Gliederung
- Isolierung von Schwierigkeiten durch eingeschobene erklärende Besprechungen
- Konkretisierung der Vorstellung
- ständige Übungen
Unterrichtsbeispiel aus
FUCHS: Versuch einer Hilfsschulpädagogik. Berlin 1967, S.
42-46
Märchen: Vom Wolf und von den sieben Geißlein.
Ziel: Ich will euch von einer alten Geiß erzählen.
Vorbereitung: Wovon will ich euch erzählen? Wer hat
schon eine Geiß gesehen? Wo? War sie immer auf der Wiese?
Was tut sie auf der Wiese? Wann wohnt sie im Stall? Was
tut sie im Stall? Was frißt die Geiß? Hast du die Geiß
allein gesehen? ‚Wer war bei ihr? - Ich will roch von
einer a!teml Geiß erzählen. Woran man das wohl gesehen
hat, daß es eine alte Geiß war? Sie war groß, hatte lange
zottige Haare usw. Nun hört:
Darbietung: Es war einmal eine alte Geiß. Sie hatte
sieben junge Geißlein. Sie hatte die Geißlein so lieb, wie
eine Mutter ihre Kinder lieb hat. Einmal wollte die alte
Geiß in den Wald gehen und Futter holen. Da sagte sie zu
den Kindern: "Liebe Kinder! seid hübsds aufmerksam und
macht die Tür nicht auf, sonst kommt der Wolf herein und
frißt euch auf mit Haut und Haar." Da sagten die Geißlein:
"Geh nur hin, liebe Mutter, wir wollen schon aufpassen."
Da meckerte die alte Geiß noch einmal und ging in den
Wald.
Wovon habe ich euch erzählt? Die Kinder gehen ihrer
Meinung Ausdruck. Geschulte Schwachsinnige erkennen sofort
den Hauptinhalt, der in konkreter, knapper Form festgelegt
und eingeprägt wird.
Anstalts und Schulalltag
Texte (Auszüge sollen Stimmungslage jener Zeit zeigen):
Frieda Stoppenbrink-Buchholz (1897 - 1993): "Und meine Tante, die hatte das nun sehr praktisch gemacht. Also, wie eine geborene Hilfsschullehrerin, die paßte dafür. Die hatte allerhand mitgebracht: Den einen Tag waren es Bananen, da kriegte jedes Kind eine Banane und das wurde erst besprochen von draußen, von drinnen und befühlt und betastet, und dann durfte man sie aufessen. Und so machte sie das. Sie brachte Fisch mit und da kriegten wir kleine Messer, ich hab das also alles mitgemacht. Und da dacht ich so: Das ist ja hier viel interessanter als in meiner Schule! Wir kriegten ja so etwas nicht. Denn früher war es ja langweilig in den Schulen. Ich mein, auch für ganz normale Kinder."
Ministerialerlaß für Preußen vom 2.1.1905: "Es ist ferner daran festzuhalten, daß die eigentliche Erziehung, die Anleitung des Kindes zum Guten, die Anregung und Pflege seines Gemütes, die Gewöhnung an gute Sitten und Ordnung die Hauptaufgabe der Hilfsschule sein muß, gegen welche die Aneignung von Kenntnissen zurückzutreten hat."
Ministerialerlaß für Preußen 2.1.1905: "In die Hilfsschule gehören nicht die an sich normal veranlagten Kinder, die erzieherisch vernachlässigt oder infolge von Kränklichkeit usw. zurückgeblieben sind, sondern nur die für den Volksschulunterricht als zweifellos nicht hinreichend begabt erkannten Kinder...Die Hilfsschule ist keine Nachhilfeschule, und sie verfolgt nicht das Bestreben, die ihr anvertrauten Kinder nach einiger Zeit in die Volksschule zurückzubringen"
|Weitere Quellen zur Entfaltung des Hilfsschulwesens |
Literatur
- Beschel, Erich: Geschichte. In: Handbuch der Sonderpädagngik Band 4. Berlin 1977, S. 113-120
- Ellger-Rüttgardt, Sieglind: Frieda Stoppenbrink-Buchholz (1897-1993). Weinheim 1997
- Ellger-Rüttgardt, Sieglind: Die Hilfsschule im NS und ihre Erforschung durch die Behindertenpädagogik, in: Keim, Wolfgang (Hrsg.): Pädagogen und Pädagogik im NS – ein unerledigtes Problem der Erziehungswissenschaft, F.a.M. 1988, 129-145.
- Ellger-Rüttgardt, Sieglind: Hilfsschulpädagogik und NS – Traditionen, Kontinuitäten, Einbrüche, in: Hermann, Ulrich und Oelkers, Jürgen: Pädagogik und NS, Weinheim und Basel 1989, 147-165.
- Fuchs, A.: Versuch einer Hilfsschulpädagogik. Berlin 1976
- Höck, M.: Die Geschichte der Hilfsschule im Dritten Reich. Berlin 1979
- Klink, Job-Günter: Zur Geschichte der Sonderschule. Bad Heilbrunn 1966
- Loddenkemper, Hermann: Zur Hilfsschule im Dritten Reich, in ZfH 8/1994, 551-555
- Myschker, Norbert: Lernbehindertenpädagogik. In: Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart 1983. S.120-127
- Myschker, Norbert: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. 3. Aufl. Stuttgart 1999. S. 16-36
- Speck, Otto: Geschichte. In: Handbuch der Sonderpädagogik. Berlin 1977. S. 57-61