Körperbehinderung

Aus Geschichte der Behinderung
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Überblick: Relevante Prozesse, Strukturen, Daten

Autoren: Christian Raasch, Fabian Müller, Hüseyin Erdogmus, Kathrin Ziesemann

Altertum

  • In den meisten Kulturen war es üblich und erlaubt, körperbehinderte Kinder nach der Geburt zu töten
  • Nur in Theben wurde die Aussetzung und Tötung unter Androhung der Todesstrafe verboten
  • Griechische Philosophen propagierten die Eleminierung Behinderter und forderten die "Züchtung" des Idealmenschen (Plato, Aristoteles)
  • In Rom wurde die väterliche Verfügungsgewalt beschränkt mit der Maßgabe das behinderte Kinder erst dann ausgesetzt wurden, wenn fünf Nachbarn ihre Zustimmung erteilt hatten
  • Doch in Rom war es üblich Missgebildete zur Belustigung einzusetzen und sie auf Narrenmärkten zusammenzutragen
  • Im Jahr 330 wird in Konstantinopel das "Haus für Verstümmelte" gegründet

Mittelalter

  • teilweise kirchlicher Einfluss, Almosenempfang beim Betteln
  • Zurschaustellung im Hofnarrentum
  • Abergläubische Furcht vor Körperkontakt zu Körperbehinderten
  • Körperbehinderte als "Teufelswerk" und "Wechselbälge" (Martin Luther)

Reformation

  • Strenge Abschirmung von Körperbehinderten in Zucht- und Aufbewahrungsanstalten
  • Bevölkerung sollte vor ihrem Anblick verschont bleiben
  • Körperbehinderte galten als selbstsüchtig, verlogen und boshaftig

Aufklärung

  • Körperbehinderte waren Teil des am wenigsten angesehensten Teils der Bevölkerung, der Lazarusschicht
  • Unterbringung Körperbehinderter in Arbeits- und Internierungshäusern (Zwangsarbeit)
  • Im 19. Jahrhundert entstehen zunehmend Institutionen der Körperbehindertenhilfe
  • Bestrebungen, Körperbehinderte dazu zu befähigen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen
  • Zu dieser Zeit entwickelt sich auch die Orthopädie
  • Dem sozialen Engagement trat jedoch die liberalistische Theorie von R. Maithus (1766-1834) entgegen: Armenpflege behebe nicht die Not, sondern bringe sie hervor, indem sie den Armen ermuntere sich sorglos fortzupflanzen
  • Christliche Kreise fordern die Pflege, Erziehung, Unterrichtung und Berufsausbildung Körperbehinderter

Neuere Zeit bis 1960

  • 1816 wurde das erste orthopädische Institut in Deutschland gegründet von Johann Georg Heine
  • zur gleichen Zeit gründete Mathias Ludwig ein Institut in Lübeck, in dem die Kinder Unterricht am Krankenbett erhielten
  • 1823 Gründung der "Heilanstalt für Verwachsene": der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund
  • 1833 Gründung der 1. Bildungsanstalt für Körperbehinderte durch Johann Nepomuk Edler
  • 1845 wird in Stuttgart das 1. Institut für Arme eingerichtet. Aus diesem entsteht 1850 die orthopädische Armenheilanstalt "Paulinenhilfe"
  • 1913 Bau der 1. staatlichen orthopädischen Klinik in München
  • 1920 Krüppelfürsorgegesetz
  • 1921 Schulungen für Krankenschwestern, die mit körperbehinderten Kindern arbeiten:
    Der Lehrplan sah folgende Punkte vor:
    1. Geschichte und gegenwärtiger Stand der Krüppelfürsorge
    2. Erziehung mit besonderer Berücksichtigung der Krüppelseelenkunde
    3. Seelenkunde der frühen Kindheit
    4. Unterricht im Zeichnen, Formen, Falten, Kleben und verwandter Fertigkeiten

    Durch das Krüppelfürsorgegesetz (1920) wurde die Persönlichkeit des Kranken in den Mittelpunkt gestellt und nicht mehr der korrigierende Befund. Dies machte die Orthopädie zu einem wichtigen Bestandteil der Krüppelfürsorge.

1961: Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) tritt in Kraft

§ 1 BSHG: "Hilfe zur Selbsthilfe"
§1 BSHG: "Die Würde des Menschen"
§ 39,3 BSHG: " Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft"
§ 39,5 des BSHG definiert einen Menschen mit KB wie folgt:
"Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung ihres Stütz- oder Bewegungssystems nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind oder bei denen wesentliche Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes bestehen."

Ab 1960er Jahre

  • durch die Contergan-Katastrophe kommen ca. 3000 Kinder mit Gliedmaßenfehlbildungen auf die Welt
  • dies veranlasst zu einem massiven Anstoß zur weiteren Differenzierung und Definition von körperlicher Behinderung
  • Frühförderung, besondere Kindergärten und Sonderformen von Schulen (auch weiterführender Schulen) entstehen

Ab ca. 1970 entfaltet sich die "Krüppelbewegung"

1973 erstes umfassendes Konzept für die pädagogische Frühförderung behinderter Kinder, in denen Körperbehinderungen mit einbezogen sind, wurde auf Empfehlung des Deutschen Bildungsrates "Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" erstellt.


  • Frühförderung als offizielle Aufgabe von KB-Pädagogen
  • Früherkennungs-, Frühberatungs- und Frühbehandlungszentren wurden errichtet
  • weitere Fördermaßnahmen durch Errichtung von Kindertagesheimen und Vorschulkindergärten für KB mit sonderpädagogischer Betreuung
  • das Land NRW definiert im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens in diesem Jahr folgendes:
    "Als sonderschulbedürftig körperbehindert oder krank gelten Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer körperlichen Behinderung in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können oder infolge ihrer körperlichen Behinderung in der Gemeinschaft mit nichtbehinderten oder körperlich gesunden Kindern und Jugendlichen großen psychischen Belastungen ausgesetzt sind"


1974 3. Novelle des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit folgender Globaldefinition von Körperbehinderungen erscheint:

"1. Personen, deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist;
2. Personen mit erheblichen Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes oder mit abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts;
3. Personen, deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut in erheblichem Umfange eingeschränkt ist."

1970er allgemein:

neben der Differenzierung KB und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher verfestigt sich der Gedanke der Integration immer mehr. Zwei laufende Modelle der Beschulung:
A. Das kooperative Schulzentrum (1973): bauliche und teils personelle An- und Eingliederung
B. Ambulante Maßnahmen in den Schulen des Wohnbereichs

1980er/ 1990er allgemein:

KB-Pädagogik arbeitet an der Entwicklung mehrdimensionaler Förderkonzepte und integrativer Erziehung KB-Pädagogik nicht mehr primär defektorientiert, sondern auf die Eigenaktivität des Körperbehinderten gerichtet

Kurzer Exkurs zur Körperbehindertenpädagogik in der DDR

1989/90 Neue Bundesländer fingen an, das gesamte Bildungssystem umzustellen. Alte Länder suchten gemeinsam mit den neuen Bundesländern neue Organisationsformen.

1991 Erste Vereinigungsprozesse der Verbände (voran: VDS)


Jahreszahlen zur Entstehungsgeschichte der Körperbehindertenschulen

1780 1. Orthopädische Institut mit Unterricht in der Schweiz, gegründet von einem Arzt (Johann Andreas Venel)

1794 allg. Landrecht: Vorreiter des Gesetzes von 1920

1816 1. Orthopädische Institut mit Unterricht in Deutschland! Würzburg, gegründet durch J.G.Heinen

1833 Gründung der "Erziehungsanstalt für krüppelhafte Kinder" (Industrieschule) in München durch Johann Nepomuk Edler von Kurz; Schule heißt heute "Bayerische Landesschule für Körperbehinderte"

1845 Gründung der 1. Armenanstalt, der "Paulinenhülfe"

1848 Gründung der "Inneren Mission"

1886 Gründung des "Oberlinhauses" in Potsdam/Nowawes unter Leitung Pfarrer Hoppes nach dem Vorbild Knudsens (1813-86)

1887 Gründung der "Caritas" durch Prälat L. Werthmann

1899 Zusammenschluß der "Inneren Mission“" zum Verband "Konferenz der deutschen Krüppelpflegeanstalten der Inneren Mission", Organ: Jahrbuch der Krüppelfürsorge; Heute nennt sich der Zusammenschluß "Verband ev. Einrichtungen für die Rehabilitation Behinderter e.V."

1904 Gründung der "Josefsgesellschaft" durch Sommer

1906 Krüppelzählung im deutschen Reich, angeleitet von Biesalski (1868-1930); Gründung des "Oskar - Helene - Heims" in Bigge durch Biesalski; Erziehungsdirektor ist Hans Würtz dessen "Das Seelenleben des Krüppels" Grundlage der KB Pädagogik wird (umstritten)

1909 Gründung der "deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge" durch Biesalski

1914-18 1. Weltkrieg - Kriegsversehrte sind neue Zielgruppe der Krüppelversorgung und Fürsorge

1920 Krüppelfürsorgegesetz

1921 Zusammenschluß aller kath. Einrichtungen zum "Verband kath. Einrichtungen für Körperbehinderte", Organ: "Krüppelführer"

1922 internat. Vereinigung für Körperbehinderte

1957 Erlass der Körperbehindertenfürsorgegesetze: erstmalige Erwähnung des Begriffs "Körperbehindetenpädagogik". Der Personenkreis wird per neuer Definition erweitert.

1962 Bundes Sozialhilfegesetz (BSHG); Akademisierung der Lehrerausbildung

1973 Einführung der Schulpflicht für Schwerstbehinderte


Rahmenbedingungen

Autoren: Christian Raasch, Fabian Müller, Hüseyin Erdogmus, Kathrin Ziesemann, Julia Wetjen, Lars van Bracht

Körperhehindertenhilfe als Innere Mission und Caritas

Die Kirchen standen der sozialen Frage immer sehr distanziert gegenüber. Daher konstituierte sich "Der Central-Ausschuss für Innere Mission" auf Initiative von Johann Hinrich Wichern. Zunächst entstanden private bürgerliche Initiativen, die erst mit der Zeit Landes- und Provinzialvereine zusammenschloss. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstand durch den dänischen Pastor H. Knudsen die erste Körperbehindertenhilfe in der Inneren Mission. Der "Verein, der sich gelähmter und verkrüppelter Kinder annimmt" setzte sich zum Ziel körperbehinderte Kinder und Jugendliche ärztlich und orthopädisch zu behandeln, aber auch durch schulische und berufliche Ausbildung die Kinder so zu fördern. "daß sie ein Leben zu führen vermögen, das demjenigen anderer Menschen soviel wie möglich gleicht". Durch Pastor Hoppe, der Knudsens Konzept übernahm und bei Potsdam das erste "Vollkrüppelheim" gründete, wurde das Rehabilitationskonzept auch für die Arbeit der Inneren Mission fruchtbar gemacht. 1899 schlossen sich zwölf Körperbehindertenanstalten der Inneren Mission zusammen und gründeten den Verband der "Konferenz der deutschen Krüppelpflegeanstalten der Inneren Mission". In der katholischen Kirche wurde erst ca. 50 Jahre später, 1887 durch Prälat Lorenz Werthmann der "Deutsche Caritasverband" gegründet. Im Körperbehindertenbereich begründete Theodor Rektor II. Sommer als erster einen Verein zur Heilung und Pflege sowie schulischer und gewerblicher Ausbildung von Körperbehinderten, der "Josef-Gesellschaft e.V." genannt wurde. 1921 schloss sich die Josef-Gesellschaft mit den übrigen katholischen Körperbehinderteneinrichtungen zusammen zum "Verband der katholischen Krüppelanstalten Deutschlands (Heute: Verband katholischer Einrichtungen für Körperbehinderte in Deutschland).

Enge Zusammenarbeit katholischer und evangelischer Einrichtungen seit 1933.


Ende 1950er/Anfang 1960er Jahre

Durch lokale Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder wurden die ersten wohnortnahen Schulen für Körperbehinderte errichtet. Ab 1950 verbreitete sich die Kinderlähmung rasant. Dies führte zu einer ausgeprägten Impfkampagne ab den 1960er Jahren. 1957 wird in einem Erlass der Körperbehindertenfürsorgegesetze erstmals der Begriff "Körperbehinderung" offiziell erwähnt. Zudem wird der Personenkreis, auf den dieser Begriff sich bezieht, erweitert.

1961 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) tritt in Kraft

§ 1 BSHG: "Hilfe zur Selbsthilfe" §1 BSHG: "Die Würde des Menschen" § 39,3 BSHG: " Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft" § 39,5 des BSHG definiert einen Menschen mit KB wie folgt: "Personen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung ihres Stütz- oder Bewegungssystems nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind oder bei denen wesentliche Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes bestehen."

1970er Jahre

1973 Erstes umfassendes Konzept für die pädagogische Frühförderung behinderter Kinder, in denen KB mit einbezogen sind, wurde auf Empfehlung des Deutschen Bildungsrates "Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" erstellt.

  • Frühförderung als offizielle Aufgabe von KB-Pädagogen
  • Früherkennungs-, Frühberatungs- und Frühbehandlungszentren wurden errichtet
  • weitere Fördermaßnahmen durch Errichtung von Kindertagesheimen und Vorschulkindergärten für KB mit sonderpädagogischer Betreuung
  • das Land NRW definiert im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens in diesem Jahr folgendes:
    "Als sonderschulbedürftig körperbehindert oder krank gelten Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer körperlichen Behinderung in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können oder infolge ihrer körperlichen Behinderung in der Gemeinschaft mit nichtbehinderten oder körperlich gesunden Kindern und Jugendlichen großen psychischen Belastungen ausgesetzt sind"

1974 Die 3. Novelle zum BSHG mit folgender Globaldefinition von KB erscheint:

"1. Personen, deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist; 2. Personen mit erheblichen Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes oder mit abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts; 3. Personen, deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut in erheblichem Umfange eingeschränkt ist."

Berufliche Eingliederung Körperbehinderter am Beispiel einer Studie (Münster, 1991/92)

  • 112 Absolventen von KB- Schulen
  • Durchschnittsalter: 23 Jahre
    38 % Werkstatt für Behinderte
    23 % allgemeiner Arbeitsmarkt
    21 % Berufsausbildung oder weiterführende Schule
    7 % Einrichtungen für Schwerstmehrfachbehinderte
    6 % arbeitslos

Zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung wurden in den letzten Jahren mehrere Projekte gestartet, u.a.

  • Berufsvorbereitung
  • Berufsausbildung nach besonderen Ausbildungsregeln für Behinderte
  • Werkstatt für Behinderte

-> wichtige Aufgaben für die Zukunft sind, die eigenständige Sonderschule auch auf die Bildungsbedürfnisse der (schwerst)Körperbehinderten und Geistigbehinderten einzustellen und die Regelschulen mit günstigeren Bedingungen für Körperbehinderte, auch hinsichtlich ihrer beruflichen Eingliederung, auszustatten. (Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen, 1994)


Begriffsentwicklung: Körperbehinderung

  • Körperbehinderte: junger Begriff, ab 1925 erstmals gebräuchlich, um die negative Sichtweise des Begriffs "Krüppel" abzulösen
  • Dt. Wörterbuch 1873 (Grimm): Krüppel = Mensch mit gekrümmten, verwachsenen oder gelähmten Gliedern
  • Begriff "crupel" stellt ältestes belegtes Zeugnis dieses Wortes im Rheinland dar

Krüppel

Der älteste Beleg ist das Wort "crupel" aus dem 11. Jhd. im Rheinland, das Menschen mit "gekrümmten, verwachsenen oder gelähmten Gliedern" benennt. Dem Begriff haftete immer schon ein negativer, abwertende Bedeutung an, wurde zunehmend von Menschen mit Behinderung als etikettierend und stigmatisierend empfunden. Dennoch wurde dieses Wort neben der Alltagssprache vor allem in der Wissenschaft bewusst eingesetzt, um Körperbehinderungen zu beschreiben:

"Alle bisher vorherrschenden Ersatzworte bezeichnen nicht das, was in dem Kraftwort Krüppel steckt. Die Buchstaben Kr sind krachend, aufreizend, hart und weisen Sentimentalität zurück. Das Doppel-P unterstreicht mit einem Zug von verschmitzter Keckheit das Trotzige des Kr. Der Ausdruck Krüppel kennzeichnet treffend die Seele des Krüppels!“ (Würtz 1934, 1484)

Daher findet sich dieses Wort in der Literatur wieder: Krüppelfürsorge, Zeitschrift für Krüppelfürsorge. Zudem ist es im preußischen Gesetz, dem Krüppelfürsorgegesetz von 1920, inbegriffen. Von den Menschen mit Behinderung und den Angehörigen wurde er jedoch mehr und mehr abgelehnt, was sich infolge der nach dem 1. Weltkrieg einsetzenden Demokratisierung enorm verstärkte. Erstmals setzten sich die Betroffenen selbst für eine Abschaffung des Begriffs ein, so dass ab 1925 der Begriff "Körperbehinderter" aufkommt

"Der Einzelne wird am Bilde der Volksmassen gemessen und, wenn Wesentliches fehlt, mit dem Ausdruck Krüppel gestraft, der hier ganz im alten Sinn des Minderwertigen gebraucht wird [.... Daher wollen wir, deren Körper das Beil des Schicksals getroffen hat, nicht Krüppel heißen" (von Kügelen 1919, 64)

Der Begriff "Krüppel" umschrieb eine Person, die auf ärztliche Hilfe bzw. allgemeiner Hilfe angewiesen war. Somit stand eindeutig die körperliche Schädigung im Vordergrund und nicht der Mensch mit seinen Kompetenzen.

Erst nach dem Zweiten Weltkrieg setzte sich der Begriff "Körperbehinderter" endgültig durch, was wesentlich durch die Ereignisse des Krieges initiiert wurde. Es wurde endlich erkannt, dass die stigmatisierende Bezeichnung des "Krüppels" durch eine Definition, die den Menschen mit seinen Fähigkeiten als wertvolles und gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft darstellt, dringend erforderlich war.

In der Alltagssprache blieb der Begriff "Krüppe" jedoch zunächst vorherrschend, was sich erst in jüngster Vergangenheit geändert hat. Der Begriff "Körperbehinderter" als weniger etikettierender Begriff wurde erstmals 1957 im "Gesetz über die Fürsorge für Körperbehinderte und von einer Körperbehinderung bedrohte Personen" offiziell bzw. amtlich erwähnt. Neben der reinen Ersetzung des "Krüppels" durch das Wort "Körperbehinderter" änderte sich zunehmen auch der Anspruch der Betroffenen dahin gehend, dass mehr und mehr eine Prophylaxe, die Anerkennung des Bildungsrechts und, im Sinne der Würde des Menschen, die Teilhabe an der Gesellschaft in den Mittelpunkt rückte.

Heute erscheint der Begriff "Körperbehinderter", der ja zunächst als neutraler Begriff die Bezeichnung "Krüppel" ersetzen sollte, erneut als zweifelhaft, wenn auch in stark verminderter Form. Es steht hier in gewisser Weise die Behinderung im Vordergrund, so dass in der aktuellen Fachliteratur oftmals vom "Menschen mit Behinderung" gesprochen wird, um eben den Menschen bewusst in den Mittelpunkt zu setzen.


Didaktik und Methodik

Autoren: Christian Raasch, Fabian Müller, Hüseyin Erdogmus, Kathrin Ziesemann, Julia Wetjen, Lars van Bracht

Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden erste orthopädische Heilanstalten, die zwar vornehmlich im medizinischem Sinne die Körperbehinderungen zu korrigieren versuchten, aber dennoch den Unterricht der Kinder am Krankenbett anboten. Das bekannteste Heim hierfür ist das Oskar-Helene-Heim, das 1906 in Berlin gegründet wurde und unter der Leitung von Biesalski und Würtz stand. Es gilt als Vorläufer der heutigen Schule für Körperbehinderte und hatte damals beispielhaften Funktionscharakter.

Erstmals wird der Begriff Didaktik als pädagogischer Begriff von W. Radtke 1613 im Zusammenhang für pädagogische Reformvorschläge verwendet. Danach gebraucht Comenius den Begriff 1657 in der "Didactica magna". Im 19. Jahrhundert wird Didaktik stellte vor allem Herbart einen stärkeren Bezug der Didaktik zum Unterricht her.

Erst nach dem 2. Weltkrieg entwickelte sich eine schulpädagogische Didaktik, welche als Wissenschaft auf der Grundlage von empirischen Befunden für die Lehrerausbildung geschaffen werden sollte.

Seit 1960 sind daraus verschiedene didaktische Modelle entstanden, die wichtigsten sind die bildungstheoretische Didaktik (Klafki), die lerntheoretische Didaktik (Heimann, Otto, Schulz), die kritisch-kommunikative Didaktik (Schäfer, Schaller, Winkel), die konstruktivistische Didaktik (Reich).

Bedeutung für die Körperbehindertenpädagogik

Innerhalb der Körperbehindertenpädagogik werden die oben genannten Modelle auf die speziellen Bedürfnisse und Anforderungen der Menschen mit Körperbehinderung abgeändert. Dies ist umso bedeutender, als für die Schule für Körperbehinderte keine spezifischen Richtlinien und Lehrpläne existieren. In den 1960er Jahren richtete sich die Didaktik für Körperbehinderte grob nach den Richtlinien der Grund- und Hauptschulen und der Sonderschule für Lernbehinderte. Durch eine Veränderung der Schülerschaft in den 1970er Jahren aufgrund der vermehrten Aufnahme von Menschen mit schwersten Behinderungen entstanden neue bzw. erweiterte Überlegungen hinsichtlich einer Didaktik. In dieser Phase entstand eine Diskussion, ob eine spezielle Didaktik für Körperbehinderte notwendig sei oder ob nur bedingt Änderungen aus der Allgemeinen Pädagogik hergestellt werden müssten. Ferner wurden hier diverse Ansätze formuliert, welche sich aus den oben genannten didaktischen Modellen ableiteten und sich mit den Besonderheiten eines Unterrichts mit körperbehinderten Kindern auseinander setzten.

Exemplarisch sei an dieser Stelle das Konzept des Handlungsorientierten Unterrichts, das unter den Bereich der lerntheoretischen Didaktik fällt, vorgestellt, da es hier von zentraler Bedeutung ist und vielfache Umsetzung in der Praxis gefunden hat. Dieser Anstaz geht auf Comenius und Pestaozzi zurück, zudem finden sich Ideen der Reformpädagogik wieder. Handlungsorientierter Unterricht ist schülerzentriert, schüleraktiv und ganzheitlich, geistige und körperliche Tätigkeiten sollen in gleichem Maße vorhanden sein. Die Schüler sollen dabei Selbständigkeit durch Handeln erlangen, daher sind die Einbeziehung aller Sinne, Selbsttätigkeit, kooperatives Handeln, Lebensbezug, Individualisierung Kernpunkte dieser Didaktik. Zur Realisierung dienen auch der Projekt- und der Offene Unterricht.

Wie bereits dargelegt, existiert in der Körperbehindertenpädagogik kein allgemeingültiges didaktisches Modell. Entscheidend bei allen Modellen ist jedoch, die besonderen Ansprüche und die individuellen Voraussetzungen der Schüler zu berücksichtigen. Diese liegen insbesondere in baulichen und räumlichen Bedingungen, in der Einbindung von Therapie und Pflege in den Unterricht, sowie in den spezifischen Problemen der Schüler, die sich aus den körperlichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Entwicklung ergeben können. Als grobe Orientierungshilfe für die Unterrichtsplanung sind die entsprechenden Richtlinien bzw. Rahmenbezugslehrpläne anderer Schultypen zu sehen. Hinzu kommen die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung" von 1998.


Außerschulisch

1921: erste Schulungen für Krankenschwestern, die mit körperbehinderten Kindern arbeiten

Der Lehrplan sah folgende Punkte vor:

  1. Geschichte und gegenwärtiger Stand der Krüppelfürsorge
  2. Erziehung mit besonderer Berücksichtigung der Krüppelseelenkunde
  3. Seelenkunde der frühen Kindheit
  4. Unterricht im Zeichnen, Formen, Falten, Kleben und verwandter Fertigkeiten

Durch das Krüppelfürsorgegesetz (1920) wurde die Persönlichkeit des "Kranken" in den Mittelpunkt gestellt und nicht mehr der korrigierende Befund. Dies machte die Orthopädie zu einem wichtigen Bestandteil der Krüppelfürsorge.


Anstalts und Schulalltag

Autor: Markus Brück

Wohnen in den 1970er Jahren

Anfang der 1970er Jahre wohnte nur ein kleiner Teil der körperbehinderten Menschen in Spezialeinrichtungen, v.a. schwerstpflegebedürftige Menschen. Für diese Einrichtungen galt jedoch: sie hatten den Charakter bloßer Verwahranstalten und isolierten die Bewohner vollständig. (vgl. Cloerkes, Kapitel 18, 4)

Für diesen Personenkreis stellte damit die Frage nach dem Wohnen tatsachlich ein Problem von entscheidender Bedeutung dar: Heimunterbringung bedeutete fast immer im höchsten Maße soziale Isolation. Gleichzeitig brachte das Wohnen in einem Heim andere Probleme mit sich: Sexualität war "unerwünscht" (vgl. Klee 1987, 172). Oftmals wurden sexuelle Beziehungen der Heimbewohner unterbunden. Ein Beispiel: "Da gibt es ein schwerkörperbehindertes Ehepaar in einem Pflegeheim, dem nahegelegt wurde, sich doch für die Hochzeitsnacht ein Hotelzimmer zu nehmen. Er wohnt jetzt oben auf der Männerstation und sie auf der Frauenstation. Ihr einziger Treffpunkt ist die Kantine. Obwohl Zweibett-Zimmer in dem Haus freistehen, sind diese nur für Gleichgeschlechtliche bestimmt" (s. Jürgen Knop, 1977, zit. nach: Klee 1987, 173). Vielfach gab es in Heimen für Menschen mit einer Körperbehinderung ausgesprochene Sexual-Verbote, bei deren Mißachtung Entlassung drohte und damit evtl. der Einzug in ein Altenheim (vgl. Klee 1987, 173)!

Ein weiteres Problem der Heimunterbringung stellte die Beziehung zwischen Personal und Bewohner dar. Die professionelle Betreuung / Pflege der Bewohner schuf "starke Abhängigkeiten der behinderten Bewohner, erschwert oder verhindert ihr selbständiges Handeln" (s. Fandrey 1990, 241). Im übrigen mißachtete das Personal der Heime nicht selten elementare Rechte der Bewohner (wie die Intimsphäre, das Briefgeheimnis, etc.). Der Tagebucheintrag einer behinderten Heimbewohnerin: "Die Schwester bringt die Tabletten, sssst ist sie wieder weg. Himmel noch einmal, wieder schließt sie die Türe nicht. Klopf, wum die Türe fliegt an die Wand. Ich habe keine Zeit, herein zu sagen. Nun klebe ich an meine Tür das Schild "Bitte klopfen, danke". Diese Anmaßung meinerseits wurde vom Personal kaum eingehalten." (s. Johanna H., zit. nach: Daniels 1983, 15).

Der weitaus größte Teil von Menschen mit einer körperlichen Behinderung lebte in Wohnungen, die nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten waren. Wohnungen, die den Bedürfnissen von Menschen mit einer körperlichen Behinderung entsprachen, gab es kaum (vgl. auch v 1974, 91). In Frankfurt etwa gab es 1972 nur 10-12 behindertengerechte Wohnungen (vgl. Klee 1981 (a), 73). Dort wo sie geplant waren, dachte man daran, solche Wohnungen konzentriert in bestimmten Wohngebieten oder sogar Spezialeinrichtungen zu bauen. Damit wäre soziale Integration jedoch erneut verhindert worden. (vgl. Cloerkes, Kapitel 18, 4-5).

Hausordnung eine Wohnheims für Menschen mit Behinderung von 1995:

"[...] Tagesablauf

  • Am Tage mit Werkstatteinsatz wird um 6.00 Uhr geweckt, danach ankleiden und Zimmer richten
  • Gemeinsames Frühstück 6.45 Uhr
  • Abfahrt zu den Werkstätten zwischen 7.00 Uhr und 7.40 Uhr
  • Rückkehr gegen 15.40 Uhr - Kaffeetrinken
  • Freizeitangebote bis zum Abendessen
  • Abendessen zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr im jeweiligen Wohnbereich
  • Nach dem Abendessen Freizeit zur eigenen Verfügung oder gemeinsame Aktivitäten
  • 22.00 Uhr Nachtruhe, die für alle Bewohner verbindlich ist
  • Bei Freizeitaktivitäten und besonderen Anlässen kann der Tagesablauf entsprechend angepaßt werden. Dies soll mit den Hausbewohnern, den Mitarbeitern und der Haus-leitung abgesprochen werden.
  • Regelungen an den arbeitsfreien Tagen sowie an den Wochenenden werden zwischen Hausbewohnern, Mitarbeitern und der Hausleitung einvernehmlich getroffen

Telefonate Anrufe können bis 20.30 Uhr vermittelt werden. Die Essenszeiten sind grundsätzlich ausgenommen. Privatanrufe sind am Clubtelefon zu führen (Erdgeschoß).

Besuchszeiten Besuche können grundsätzlich zwischen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr stattfinden. Die Besuche sind mit der Hausleitung und den Mitarbeitern abzustimmen. [...]

Allgemeine Punkte Wünschenswert ist die individuelle Gestaltung des eigenen Zimmers, jedoch in Rücksichtnahme auf einen eventuellen Mitbewohner und in Absprache mit der Hausleitung und den Mitarbeitern. [...]

Sonstiges [...] Bei einem Verlassen des Hauses mögen sich die Bewohner beim zuständigen Mitarbeiter abmelden und sich wieder anmelden. ..."
(zit. nach: Steiner, 1999, 5-6)

Literatur

  • Bergeest, Harry: Körperbehindertenpädagogik. Studium und Praxis. Bad Heilbrunn 2000
  • Bertsch: "die große krüppelverarsche anno '81 in dortmund oder definition einer klitzekleinen minderheit" in: Krüppelzeitung 1/81, 5. 51-52
  • Bleidick, Ulrich:Allgemeine Behindertenpädagogik. Band 1 der Studientexte zur Geschichte der Behindertenpädagogik. Stuttgart 1999
  • Bruns, Theo / Penselin, Ulla / Sierck, Udo: "Tödliche Ethik. Beiträge gegen Eugenik und 'Euthanasie", 1. Auflage, Hamburg 1990
  • Christoph, Franz: "Erläuterungen zu meiner Aktion bei der Reha '81", in: Krüppelzeitung 2/81, S. 24-27
  • Cloerkes, Günther: "Einstellung und Verhalten gegenüber Behinderten - Eine kritische Bestandsaufnahme internationaler Forschung.", 3., erweiterte Auflage, Berlin 1985. Bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet.
  • Daniels, Susanne von u.a. (Hrsg.): "Krüppel-Tribunal. Menschenrechtsverletzungen im Sozialstaat. 1. Aufl. Köln 1983
  • Dörner, Klaus: "Die institutionelle Umwandlung von Menschen in Sachen. Behinderte und Behinderung in der Moderne" in: EMMRICH, Michael (Hrsg.), "Im Zeitalter der Bio-Macht. 25 Jahre Gentechnik - eine kritische Bilanz.", 1. Ausgabe, Frankfurt am Main 1999
  • Dörr, Alfred / Hischer, Erhard: Die Schule für Körperbehinderte, Ausbau und Gestaltung, Schindele Velag, Neuburgsweier, Karlsruhe
  • Fandrey, Walter: "Krüppel, Idioten, Irre. Zur Sozialgeschichte behinderter Menschen in Deutschland", 1. Auflage, Stuttgart 1990
  • Haupt, Ursula/ Jansen, Gerd: Handbuch der Sonderpädagogik - Pädagogik der Körperbehinderte. Berlin 1983
  • Klee, Ernst: "Behinderten-Report", 3., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 1981a
  • Klee, Ernst: "Behinderten-Report II", 2., ergänzte Auflage, Frankfurt am Main 1981b
  • Merkens, Luise: Fürsorge und Erziehung bei Körperbehinderten / Eine historische Grundlegung zur Körperbehindertenpädagogik bis 1920, Carl Marhold Verlagsbuchhandlung, Berlin 1981
  • Merkens, Luise: Einführung in die historische Entwicklung der Behindertenpädagogik in Deutschland unter integrativen Aspekten, Ernst Reinhardt Verlag, München, Basel 1988
  • Möckel, Andreas, "Geschichte der Heilpädagogik", 1. Auflage, Stuttgart 1988
  • Mürner, Christian, "Zum Tod des Publizisten und Mitbegründers der "Krüppelbewegung" Franz Christoph (1953-1 996)", in: Behindertenpädagogik 2/1 997, 5. 173-186
  • Saal, Fredi, "Leben kann man nur sich selber. Texte 1960-1994", 1. Auflage, Düsseldorf 1994
  • Sierck, Udo, "Die Entwicklung der Krüppelgruppen", in: WUNDER, Michael, SIERCK, Udo (Hrsg.), "Sie nennen es Fürsorge. Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand", 1. Auflage, Berlin 1982
  • Solarova, Svetluse (Hrsg): Geschichte der Sonderpadagogik (darin: Udo Wilken, Kapitel 7: Körperbehindertenpädagogik, S. 212 ff.), Kohlhammer Verlag, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz
  • Stadler, Hans: Rehabilitation bei Körperbehinderung. Eine Einführung in schul-, berufs- und sozialpädagogische Aufgaben. Stuttgart Berlin Köln 1998
  • Steiner, Gusti: "Selbstbestimmung und Assistenz", erschienen in: Gemeinsam Leben 3/ 99. Bidok-Volltextbibliothek
  • Wellmitz, Barbara: Zur Entwicklung der Körperbehindertenpädagogik in der DDR, erschienen in: Heilpädagogik online 04/ 2003