Erziehungsberatungsstellen
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Relevante Prozesse, Strukturen, Daten
Autorinnen: Heike Klubertz, Meike May, Silke
Weidemann, Nanna Münnich, Alexandra Hoffmann
Die Entstehung von Erziehungsberatungsstellen
In der Entwicklung von Erziehungsberatungsstellen sind verschiedene Entwicklungstendenzen nachvollziehbar, die eigentlichen Anfänge sind jedoch schwer erkennbar.
- 1883 Max Taube, Leiter der Leipziger Ziehanstalt, berät Pflegemütter unehlicher Kinder Erziehungsfragen
- 1896 Eröffnung der "Psychological Clinic
Lightner Witmer" an der Universität Pennsylvanias (1.
Psychologische Klinik)
Sully beginnt in London im psychologischen Labor mit der Untersuchung von Problemkinder - 1903 Errichtung einer heilpädagogischen Beratungsstelle durch den Kriminalpsychologen W. Cimbal
- 1906 Gründung der "Medico-pädagogische
Poliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und
ärztliche erziehliche Behandlung" von Dr. Med.
Fürstenheim in Berlin
Goddard gründet die "Psychological Clinic for subnormal children" in Vineland (USA) - 1909 Der Psychiater W. Healy errichtet in Chicago die 1. "Child Guidance Clinic" (27 Jahre später gibt es in den USA bereits 678 solcher Kliniken)
- 1916 Einrichtung einer "Jugendsichtungsstelle" in Frankfurt/ Main von Fürstenheim
- 1917 August Homburger eröffnet die erste heilpädagogische Beratungsstelle in der Ambulanz der Universitätsklinik in Heidelberg
- 1918 Johannes Prüfer ruft den "Verein zur Förderung der häuslichen Erziehung" ins Leben. In diesem Rahmen richtete er Beratungsstellen im ganzen Dt. Reich ein.
- 1920 Gründung der 1. Erziehungsberatungsstelle (EBS) in Wien (baut auf Adlers Individualpsychologie)
- 1922 Alfred Adler
nimmt in seinem Werk "Heilen und Bilden" Stellung zu der
Arbeit in Erziehungsberatungsstellen: "In der Familie
entstanden, kann die Verwahrlosung durch die Familie
nicht geheilt werden."
- 1. Erziehungsberatungsstelle in München gegründet vom Nervenarzt Seif
- Mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) erhalten die EBS eine gesetzliche Grundlage
- 1924 Beginn mit der Einrichtung von Jugendämtern
- 1928 Adler hält am Pädagogischen Institut in Wien eine Vorlesung für Lehrer und Erzieher zum "Umgang des Lehrers mit erziehungsschwierigen Schülern"
- 1929 Das Jugendamt der Stadt Köln richtet eine Stelle für Erziehungsberatung ein. Mittlerweile existieren 42 Beratungsstellen im Deutschen Reich. Die Bezeichnung "Erziehungsberatungsstelle" hat sich nun auch durchgesetzt
- 1933-45 konsequente Auflösung der
Erziehungsberatungsstellen während des 3. Reiches bzw.
Umgestaltung zur Nationalsozialistischen
Volkswohlfahrt
Zahlreiche deutsche Fachleute emigieren in die USA - ab 1945 angloamerikanisches Modell "Child Guidance Clinic" richtungsweisend. (u.a. Beratung von mit Behinderung betroffenen Familien)
- 1956 Weltgesundheitsorganisation empfiehlt 1 Beratungsstelle (Team von 4-5 Fachkräften) auf 45.000 Einw.
- 1961 Gründung der "Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V."
- Im weiteren Verlauf:
- Gesprächspsychotherapie, etwas später Verhaltenstherapie werden Bestandteil der Erziehungsberatung
- in den 1970er Jahren Bewegung durch systemische Familientherapie
Rahmenbedingungen
Die Geschichte der Erziehungsberatung (EB) läst sich in 3 Teile untergliedern:
- die Anfänge der EB um die Jahrhundertwende
- die EB im Nationalsozialismus
- die EB nach 1945
Anfänge der EB um die Jahrhundertwende
Die Anfänge der Erziehungsberatungsstellen (EBS) werden
von verschiedenen Autoren auf den Beginn des 20.
Jahrhunderts datiert. Als historisches Gründungsdatum
werden 2 verschiedene Daten genannt:
1903: Errichtung einer Heilpädagogischen
Beratungsstelle durch den Kriminalpsychologen W. Cimbal in
Hamburg
1906: Eröffnung der "Medico-pädagogischen
Poliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und
ärztlich erziehlichliche Behandlung" in Berlin unter der
Leitung des Psychiaters Fürstenheim
» solche Initiativen sind noch auf die Besserung delinquenter Jugendlicher ausgerichtet
1916: Fürstenheim gründet in Frankfurt die "Jugendsichtungsstelle". Deren Aufgabe:
- Untersuchung und Begutachtung von Kindern und Jugendlichen bei Jugendgerichtsfürsorgeerziehungsverfahren
- Erziehungs- Und Ausbildungsberatung
- Durchführung "ärztlicherziehlicher" Sprechstundenberatung
Neben der Initiative von Ärzten und Psychologen waren auch Vereine und Verbände an der Gründung und Organisation von EBS beteiligt (z.B. der "Verein zur Fürsorge für jugendliche Psychopathen e.V.")
Die Praxis der 1. EBS war von der Diagnostik bestimmt:
- Kinder und Jugendliche die auffällig waren, wurden
"gesichtet" und eingehenden medizinischen,
psychiatrischen und psychiologischen Test unterzogen. So
wurde festgestellt, ob die Ursachen für ihr auffälliges
Verhalten:
- ein krankhafter Defekt
- verkannte Begabungsmängel waren oder
- Auffälligkeiten im häuslichen Milieu wurzelten
- Je nach Ergebnis wurde dann:
- staatliche Fürsorge
- Aufnahme in Erziehungsklassen
- Aufnahme in Sonderkindergärten und -horten veranlasst
- Historische Entwicklungslinien:
- Psychoanalytische Wurzeln
- Psychiatrisch, kriminologischer Zugang
- Sozialpädagogisch, fürsorgerische Reformansätze
- Heilpädagogische Herangehensweise
Bis dato sind nur wenige Entwicklungen erkennbar, die Beratung zur Erziehung auch prophylaktisch betreiben (Prävention). Beratung ist noch der "Heilenden Fürsorge" zuzuordnen
Vorbedingungen nationalsozialistischer Sozial- und Jugendpolitik
Während der Weltwirtschaftskrise kommt es zum Abbau fürsorgerischer Leistungen. Gründe: Finanzen/ Kostenersparnis und biologistische, sozialdarwinistische Ideologien
Bis 1932 werden "unbequeme Jugendliche" nach und nach aus der Beratung entlassen. Personal wird abgebaut und der Etat gekürzt. Der bewusste Verzicht auf fürsorgerische Leistungen, die Forderungen nach Eheverbot, Sterilisation, Internierung und Euthanasie waren auch vor 1933 ernst geführte Diskussionen in der Fachöffentlichkeit.
Die EB im Nationalsozialismus
Von ca. 80 EBS stellen die meisten ihre Tätigkeit nach 1933
ein.
Hier sei darauf hingewiesen, dass viele Autoren von einer
konsequenten Auflösung der EBS sprechen. Dies entspricht
jedoch so nicht der Tatsache. Die Nationalsozialistische
Volkswohlfahrt (NSV) löste nur die EBS auf, die
nicht ihren Ideologien entsprachen und sich nicht mit dem
neuen Regime arrangierten.
Die verbleibenden Einrichtungen sind zum Teil bei
amtlichen Stellen (Jugendämtern), Einrichtungen in
Kliniken oder bei Institutionen in freier bzw. privater
Trägerschaft untergebracht. Die Jugendämter beschränken
ihre Arbeit auf Diagnostik. Freie Träger setzen zum Teil
auch auf therapeutische Ansätze.
Die "neuen" Aufgaben der EB übernahm die NSV.
In den 1940er Jahren gewinnt die Erziehungsberatung immer mehr an Bedeutung. Es soll jedoch nur für "erbgesunde" Kinder und Jugendliche ein hierarchisch strukturiertes Netz von EBS aufgebaut werden.
- Auf der untersten Ebene dieses Netzes stehen Laienhelfer, Nachbarn und Verwandte. Sie kontrollieren die Kinder und Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten und geben Ratschläge und Erziehungstipps. Ihre einzige Qualifikation ist ihre Menschenkenntnis.
- Auf Orts- und Kreisebene sind NSV-HelferInnen tätig. Sie werden in kurzen Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Ihre Aufgabe ist die Überwachung und Beratung von auffälligen Kindern und Jugendlichen. "Schwierige" Fälle müssen weitergeleitet werden.
- Auf Gau-Ebene arbeiten Fachkräfte aus psychologischen und pädagogischen Berufen. Ihre "fachliche Diagnose" entscheidet über das Schicksal der Kinder und Jugendlichen. Über Maßnahmen der Fürsorgeerziehung, Überwachung, Bewahrung oder Ermordung. Von 45 Gauen waren 1943 ca. 32 mit EBS versorgt.
Die Aufgaben der NSV-EBS waren:
- Vorbeugung von Erziehungsschäden (nur "erbgesunde" Kinder)
- Schulung und Kontrolle von Helfern
- Bewertung der "Aufwandwürdigkeit"
- Behebung kriegsbedingter Erziehungsschwierigkeiten
- Steigerung der Leistung der Jugendlichen (Nachschub für die Front und "Heimatschutz")
Durch die Feststellung der "Aufwandwürdigkeit" selektierte die EB (nach ideologischen und ökonomischen Kriterien) und trug so zur Schädigung und Ermordung vieler Kinder und Jugendlicher bei. Das Ziel der NSV-EBS war die verbesserte Erfassung und Identifizierung von "schädlichen" Jugendlichen zwecks ihrer Klassifizierung und "Behandlung". Präventive Arbeit wird nur mit sogenannten "wertvollen" Familien durchgeführt.
Für die Entwicklung der EB sind v.a. ihre Kontinuitäten in der NS-Zeit von besonderer Bedeutung:
- ideologisch-theoretische Kontinuität:
Die Nationalsozialisten nutzen vorhandene rassehygienischen Einstellungen in den Theorien der Medizin, Psychiatrie, Psychologie, Sozialarbeit und Pädagogik. - gesetzgeberische Kontinuität:
Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) bleibt unverändert bestehen und wird nur an einigen Stellen durch bekräftende oder entkräftende Bestimmungen ergänzt. - institutionelle Kontinuität:
Die Nationalsozialisten sorgen für die Schließung vieler EBS, die ihren Ideologien widersprechen. Andere bestehen fort oder gehen in der NSV auf. - personelle Kontinuität:
Viele Erziehungsberater fliehen vor der NS-Diktatur., aber bedeutend mehr bleiben im Land und arrangieren sich mit dem neuen Regime.
Die EB im Nachkriegsdeutschland
Nach dem 2. Weltkrieg herrscht in Deutschland Wohnungsnot, Obdachlosigkeit und Ernährungsmangel. Kinder und Jugendliche vagabundieren. Die Jugendkriminalität, Jugendarbeitslosigkeit und Verwahrlosung steigt. Die Erziehungsberater wollen ihren Dienst wieder aufnehmen. Es entsteht auch hier wieder der Eindruck eines erneuten Bruches, aber im Nachkriegsdeutschland sind die Strukturen der NSV und ihrer EBS nicht mehr nachzuweisen. Die Verantwortlichen verwischen ihre Spuren, leugnen ihre Mittäterschaft und beginnen ihre Dienste an anderer Stelle neu anzubieten.
Auch die Methoden und Theorien der EB werden nicht komplett neu aufgelegt. Sie werden nur von allzu offensichtlichen nationalsozialistischen Ideologemen bereinigt.
Die 1950er Jahre
- Child-Guidance-Clinic (übersetzt so viel wie:
Poliklinik für ambulante Kinderbehandlung) ist Teil des
amerikanischen Umerziehungsprogramms
Kennzeichen: Arbeit in multidisziplinären Team; nicht an Behörden oder Organisationen gebunden.
Ziele: Anpassung von Kindern und Jugendlichen an ihre jeweilige Umwelt und Förderung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
Die 1960er Jahre
- Beratungsarbeit noch vorwiegend tiefenpsychologisch bestimmt
- Therapieboom (bis in die 1970er Jahre)
- Methodenstreit (zw. Tiefenpsychologie und empiristischer Psychologie)
Die 1970er Jahre
- Ausbau der EBS geht zügig voran (1962: 324 Einrichtungen, 1971:348, bis 1982: 784, 1988: 800)
- Verhaltenstherapeutische und gesprächstherapeutische Maßnahmen, sowie Psychotherapie kommen hinzu (Methodenpluralismus)
- An den Unis expandiert das Fach Psychologie
- Beratungsboom (hohe Inanspruchnahme von Beratung und Therapie: Grund: Identitätsschwierigkeiten, psychosoziale Schwierigkeiten, sozioökonomische Belastungen)
Die 1980er Jahre
- Ausbau der EBS stagniert
- Familientherapie etabliert sich zunehmends
- Kritische Aufarbeitung der neuen Theorien und Arbeitsmethoden findet nur vereinzelt statt
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII)
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§28 Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegender Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Erziehungsberatungsstellen im Kontext der Jugendhilfe
- Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe
- Gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1990 ist es das oberste Ziel öffentlicher Jugendhilfe, die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen und damit indirekt die Erziehungssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und ihnen das Hineinwachsen in die Gesellschaft zu erleichtern.
- Jugendhilfe soll:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
- § 28 KJHG legt für die Erziehungsberatung fest:
"Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und — einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind."
Erziehungsberatung im Wandel
Die Erziehungsberatung hat sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte stark verändert. Die Literatur beschäftigt sich leider mit der Geschichte, Struktur und Methoden der Erziehungsberatung erst ab dem Zweiten Weltkrieg. Wie die Erziehungsberatung vorher ausgesehen hat, ist nicht genau bekannt.
Erziehungsberatung in den 1950er Jahren:
- tiefenpsychologische Ausrichtung aufgrund des enormen Einflusses der Ärzte, insbesondere der Kinder- und Jugendpsychiater, die oftmals die Leitung der Erziehungsberatungsstellen übernahmen
- für die Praxis bedeutete das eine einzeilfallbezogene psychologische Therapie über einen längeren Zeitraum
- Hauptprobleme: spezif. Probleme der Nachkriegszeit (Streunen, Verwahrlosung, Kriminalität)
Erziehungsberatung in den 1960er Jahren:
- naturwissenschaftlich ausgerichtete Psychologie suchte sich von den spekulativen Konzepten der Tiefenpsychologie zu distanzieren
- Test-Boom
- Hoffnung, mit psychologischen Testverfahren die speziellen diagnostischen Fragestellungen wie Fragen der Schuireife etc. möglichst objektiv vermessen zu können
Erziehungsberatung in den 1970er Jahren:
- kindzentrierter Ansatz wird zugunsten der Familientherapie aufgegeben
- Verhaltensstörungen des Kindes werden als Ausdruck von Beziehungsstörungen in der Familie erkannt
- Klienten erhalten mehr Eigenverantwortlichkeit
- kein Heilungsanspruch mehr
Erziehungsberatung in den 1980er Jahren:
- Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen wird als notwendig erkannt
- Stichwort: Gemeinwesenarbeit
Erziehungsberatung heute im groben Ablauf:
- Erstgespräch
- Überlegung, in welcher Form gearbeitet wird (psychotherapeutische Gespräche mit Kind und Eltern, reine Elternberatung oder Familientherapie)
- evtl. psychologische Tests
- gemeinsame Zielsetzung
- Therapiesitzungen je nach Vereinbarung
Medien
- PowerPoint-Präsentation "Genese der
Erziehungsberatungsstellen"
Autoren: Michael Roth, Michael Twele, Ayla Genc, Ivana Zrnic, Silke Giese, Najatte Bouyaala, Paul, Tobias Szallies
-> Download
Literatur
- Abel, Andreas H.: Geschichte der Erziehungsberatung: Bedingungen, Zwecke, Kontinuitäten. In: Körner, Wilhelm/ Hörmann, Georg: Handbuch der Erziehungsberatung, Bd. 1, Göttingen 1998
- Brandt, Gustav: Probleme und Erfolge der Erziehungsberatung, Weinheim 1967
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kinder- und Jugendhilfe, Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Bonn 2000
- Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- u. Jugendhilferechts. Bonn 1989
- Chronik der Deutschen, Dortmund 1983
- Degner F.: Beratung und Unterstützung der Familie. In: Gernert, W.: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Stuttgart 1993
- Flügge, Ingrid: Erziehungsberatung, Göttingen 1991
- Gernert, W.: Jugendhilfe. München 1993
- Gerlicher, K.: Familientherapie in der Erziehungsberatung, Weinheim 1977
- Hundsatz, A.: Die Erziehungsberatung. Weinheim 1995
- Jugendhilfeplan der Stadt Köln. Teilplan 8. Erziehungsberatung. 1986
- Jugendhilfeplan der Stadt Köln. Teilplan 8. Erziehungsberatung. 1. Fortschreibung. 1986
- KJHG - Das Kinder- und Jugendhilfe Gesetz, Bonn 1991
- Koblank, Eva: Die Erziehungsberatungsstelle, Neuwied 1967
- Körner, Wilhelm/ Hörmann, Georg: Handbuch der Erziehungsberatung, Bd.1. o.O.
- Menne, K. Erziehungsberatung. In: Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 1993
- Möckel, A.: Geschichte der Heilpädagogik. Stuttgart 1988
- Münstermann, K.: Hilfen zur Erziehung. In: Gernert, W.: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Stuttgart 1993
- Pleticha, H: Deutsche Geschichte, Gütersloh 1986.
- Pressting, G.: Zur Geschichte der institutionellen Erziehungsberatung nach dem zweiten Weltkrieg. Weinheim 1991
- Schwarzer, Rolf: Beraterlexikon, München 1977
- Schwarzer, Rolf: Selbsthilfe in Familie und Schule, Bern 1985
- Specht, F./ Spittler, H.-D.: Wie Berater helfen. Göttingen 1986
- Spittler, Horst-Dietmar: Basistexte und Materialien zur Erziehungs- und und Jugendhilfegesetz, Stuttgart 1993